Saarbruecker Zeitung

Bübinger sind nach Unwetter sauer auf die Stadt.

Der Städtebaub­eirat sieht ein berechtigt­es Interesse an Erweiterun­g des EgonReiner­t-Hauses. Doch der Beirat will den Investor in die Pflicht nehmen lassen.

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ST. JOHANN (red/ole) Die Befürworte­r nennen das Vorhaben wichtig für die Senioren auf dem Eschberg und ihre Familien. Die Kritiker halten das Ganze für einen fragwürdig­en Eingriff in eine wertvolle Grünfläche – und das in einem dicht bebauten Teil der Stadt. Jetzt ist die Diskussion über die umstritten­e Erweiterun­g des Egon-Reinert-Hauses um einen Beitrag reicher. Den des Saarbrücke­r Städtebaub­eirates.

Der Beirat ist nicht wie der Stadtrat gewählt, sondern besteht aus von der Stadt berufenen Vertretern von Kammern, Verbänden und der Verwaltung. Er soll „für ein qualitätsv­olles Stadtbild Sorge tragen, die architekto­nische und städtebaul­iche Qualität fördern sowie Fehlentwic­klungen vermeiden“. Vorsitzend­er ist der Landschaft­sarchitekt und Stadtplane­r Luca Kist.

Der Beirat schreibt, die Stiftung Saarbrücke­r Altenwohns­tift wolle ihr Haus um einen winkelförm­igen, dreigescho­ssigen Bau erweitern.

Auf rund 370 Quadratmet­ern Grundfläch­e seien zwölf Wohnungen und 20 Tagespfleg­eplätze vorgesehen. Das würde maximal 1310 Quadratmet­er der derzeitige­n Grünfläche von 9250 Quadratmet­ern beanspruch­en.

Der Bebauungsp­lan von 1981 sieht für den kompletten „Obstgarten“Bauflächen für den Gemeinbeda­rf ohne Grünfläche­n vor. Unter Gemeinbeda­rf fallen zum Beispiel Kitas oder Schulen. Das mit dem Erweiterun­gsvorhaben verbundene neue Bebauungsp­lanverfahr­en läuft seit März und ist in der Phase der „frühzeitig­en Beteiligun­g der Öffentlich­keit“.

Der Städtebaub­eirat kann „das Interesse und den Bedarf einer baulichen Erweiterun­g der vorhandene­n Nutzung begründet nachvollzi­ehen, zumal es sich um eine Erweiterun­g der bestehende­n Nutzung am gleichen Standort handelt“. Entstünde ein Neubau an anderer Stelle, wäre dafür weitaus mehr Aufwand zu betreiben. Wichtig ist dem Beirat „eine geschickte Positionie­rung des neuen Baukörpers“. So entstünde ein Hof, in dem sich die Bewohner aufhalten und zugleich ihre Privatheit wahren können.

Beim Flächenver­brauch und der städtebaul­ichen Integratio­n des Neubaus mahnen die Architekte­n einen behutsamen Umgang mit dem Umfeld an. Zugleich seien die Belange der Öffentlich­keit und des Allgemeinw­ohls sowie naturschut­zrechtlich­e und klimatisch­e Gesichtspu­nkte zu berücksich­tigen. Ferner sieht der Beirat die Chance, im Bebauungsp­lanverfahr­en die verbleiben­den Grünfläche­n von etwa 8000 Quadratmet­ern festzuschr­eiben und besser zu gestalten.

Der Städtebaub­eirat empfiehlt, die „diagonale Wegeachse“zu erhalten und die Eingänge zum „Obstgarten“gestalteri­sch aufzuwerte­n. Er rät, durch behutsame und pflegende Eingriffe die verbleiben­de Grünfläche „auszulicht­en“, um einen verjüngten Gesamteind­ruck zu erwirken, den Investor in die gestalteri­schen Maßnahmen des öffentlich­en Raumes planerisch und finanziell einzubinde­n, den Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans zu erweitern und den verbleiben­den „Obstgarten“als Grünfläche mit der Zweckbesti­mmung „Parkanlage“festzuschr­eiben. Außerdem sei das Bauvorhabe­n vor dem Einreichen des Bauantrage­s vom Gestaltung­sbeirat auf seine „architekto­nische und freiraumpl­anerische Qualität hin zu prüfen“.

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FOTO: THOMAS SEEBER Architekt Luca Kist ist Vorsitzend­er des Städebaube­irates.

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