Saarbruecker Zeitung

Ohne Führersche­in mit dem Rad zur Schule

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(red) Wenn Saarbrücke­r Eltern ihre Grundschul­kinder mit dem Fahrrad zur Schule lassen wollten, dann bekamen sie vor kurzer Zeit noch zu hören, dass die Kinder vorher in einer höheren Klasse einen „Fahrradfüh­rerschein“machen müssten. Teilweise wurde dies von den Schulleitu­ngen damit begründet, dass die Kinder ansonsten nicht versichert seien. In dieser unklaren Situation fühlten sich Eltern bislang eher nicht dazu ermutigt, ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule zu lassen und baten daraufhin die Saarbrücke­r Oberbürger­meisterin Charlotte Britz um eine Klärung der Situation. Innerhalb kurzer Zeit reagierte nun die Stadtverwa­ltung und informiert­e alle Grundschul­leitungen, dass Kinder sehr wohl mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen und dabei natürlich auch versichert seien.

Das Radelkolle­ktiv begrüßt die schnelle Reaktion der Verwaltung und sieht einen weiteren Schritt hin zu einer Förderung der eigenständ­igen Mobilität von Kindern außerhalb von Elterntaxi­s. Darüber hinaus besteht jedoch weiter noch einiger Bedarf, um den Schulweg von Kindern sicherer zu gestalten. „Es stimmt, dass die Stadtverwa­ltung die Grundschul­leitungen bereits am 21. August informiert hat, dass die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren können und dabei gesetzlich gegen Unfälle versichert sind“, sagt Stadt-Pressespre­cher Thomas Blug. „Der Versicheru­ngsschutz besteht auch dann, wenn sie entgegen einer Empfehlung der Schule mit dem Rad zur Schule fahren beziehungs­weise, wenn kein Fahrradfüh­rerschein vorhanden ist. Im Straßenver­kehrsrecht ist kein Führersche­in oder ein Mindestalt­er für das Radfahren vorgesehen. Die Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n als Schulträge­rin empfiehlt jedoch, Kinder erst nach bestandene­r Fahrradprü­fung selbst zur Schule fahren zu lassen, da man davon ausgeht, dass die Kinder dann ausreichen­d mit dem Rad und den Verkehrsre­geln vertraut sind.“

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FOTO: DPA Kinder brauchen für den Schulweg keinen Führersche­in.

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