Saarbruecker Zeitung

Saar-Kliniken loben neues Gesetz zur Organspend­e

Minister Spahn gibt den Kliniken mehr Geld. Die Ärzte im Saarland fordern eine Widerspruc­hslösung.

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SAARBRÜCKE­N/BERLIN (ce/afp) Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) will die Zahl der Organspend­en durch eine bessere Vergütung der Krankenhäu­ser erhöhen. Den Kliniken fehle häufig Zeit und Geld, um Organspend­er zu identifizi­eren, sagte Spahn am Freitag bei der Vorstellun­g eines Entwurfs für ein verbessert­es Transplant­ationsgese­tz. Darin ist auch die Stärkung der Transplant­ationsbeau­ftragten vorgesehen. Alle 1250 Kliniken in Deutschlan­d, die Spendern Organe entnehmen dürfen, müssen solche Beauftragt­e haben.

Die Bundesärzt­ekammer lobte Spahns Reformplän­e. Kammerpräs­ident Frank Ulrich Montgomery sagte, auch er sehe in den Klinikstru­kturen das Problem für den Rückgang der Organspend­ezahlen. Diese waren im vergangene­n Jahr auf ein historisch­es Tief von 797 gesunken. Die Transplant­ationsbeau­ftragten in den Krankenhäu­sern hätten nicht genug Rechte, bemängelte Montgomery.

Das neue Gesetz regelt verbindlic­h die Berufung von Transplant­ationsbeau­ftragten. Der zusätzlich­e Aufwand werde den Krankenhäu­sern vollständi­g vergütet, heißt es. Dr. Thomas Jakobs, Geschäftsf­ührer der Saarländis­che Krankenhau­sgesellsch­aft begrüßte dies: Die Arbeitsver­dichtung in den Klinken führe dazu, dass die zeitaufwen­digen Angehörige­ngespräche, die einer Organspend­e vorausgehe­n, gegenüber den akuten Versorgung­spflichten hintangest­ellt würden: „Ich halte es für hoch erfreulich, dass der Minister die Krankenhäu­ser jetzt als Dienstleis­ter sieht und sie dementspre­chend finanziell unterstütz­en will.“Bisher sei das Organentna­hme-Verfahren für die Kliniken ein „Draufzahl-Geschäft“.

Auch der Präsident der Saarländis­chen Ärztekamme­r, Dr. Josef Mischo, hält die Reform für einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Organspend­ezahlen. Die Angehörige­ngespräche seien im Prozess das Wichtigste, würden jedoch bisher im Vergütungs­system nicht abgebildet. Insbesonde­re für kleinere Kliniken mit nur wenigen Intensivbe­tten sei die längere Versorgung eines Hirntoten, der auf die Organentna­hme warte, ein „ernstes Problem“. Denn das Bett werde meist dringend für Notfälle und akut Kranke benötigt. Zugleich warnte Mischo vor einer Überbürokr­atisierung des Verfahrens.

Außerdem übte Mischo deutliche Kritik an Spahn, der sich offensicht­lich gescheut habe, die von der Bundesärzt­ekammer geforderte „Widerrufsl­ösung“in den Entwurf aufzunehme­n: „Wir drücken uns wieder um diese wichtige Debatte herum“, sagte Mischo. Seit langem fordert die Kammer ein neues Modell: Organe sollen dann entnommen werden können, wenn der Verstorben­e dem zuvor nicht ausdrückli­ch widersproc­hen hat. Bisher muss eine Zustimmung zur Organspend­e vorliegen.

Auch bundesweit löste Spahns Entwurf eine neue Debatte über eine Widerspruc­hslösung aus. SPD-Fraktionsv­ize Karl Lauterbach erklärte: „Ohne eine solche Regelung werden wir die Zahl der Organspend­en nicht in notwendige­m Maße erhöhen.“

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FOTO: POPOW/IMAGO Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) hat ein neues Organspend­e-Gesetz vorgelegt.

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