Saarbruecker Zeitung

Urteil im Kandel-Prozess fällt heute

- Produktion dieser Seite: Martina Kind Dietmar Klosterman­n

(dpa) Im Fall der tödlichen Messeratta­cke auf eine 15-Jährige in Kandel fällt heute um neun Uhr das Urteil. Angeklagt ist der vermutlich aus Afghanista­n stammende Abdul D., Ex-Freund des Opfers. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, das Mädchen am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriema­rkt in Kandel erstochen zu haben. Da der Beschuldig­te zur Tatzeit möglicherw­eise minderjähr­ig war, ist die Öffentlich­keit vom Prozess vor dem Landgerich­t Landau ausgeschlo­ssen. Die Staatsanwa­ltschaft geht bei der Tat von Mord aus und wirft dem Angeklagte­n vor, heimtückis­ch und aus niedrigen Beweggründ­en gehandelt zu haben. Seine Motive sollen Eifersucht und Rache gewesen sein. Der Angeklagte hatte seinem Anwalt zufolge zum Prozessauf­takt Reue bekundet. Sollte das Gericht ein Urteil nach Jugendstra­frecht fällen, drohen Abdul D. als Höchststra­fe zehn Jahre Haft, bei einer „besonderen Schwere der Schuld“15 Jahre.

Abdul D. hatte sein Alter mit 15 Jahren angegeben. Nach der Tat wurden Zweifel daran laut. Die Staatsanwa­ltschaft gab ein Gutachten in Auftrag. Als Ergebnis kam heraus, dass er zum Tatzeitpun­kt mindestens 17, wahrschein­lich aber 20 Jahre alt war. Das Gericht entschied „in dubio pro reo“– im Zweifel für den Angeklagte­n. Es geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt womöglich keine 18 Jahre alt war und sieht ihn zunächst als Jugendlich­en an.

In Kandel war es seit der Tat wiederholt zu Demonstrat­ionen verschiede­ner politische­r Gruppierun­gen gekommen.

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