Strengere Regeln für Immobilienmakler
Verwalter und Vermittler von Immobilien müssen sich nun fortbilden. Die Anforderungen gehen dem Saarlouiser Verbandschefs Burkhard Blandfort aber nicht weit genug.
als auch für ihre Mitarbeiter. „Die Weiterbildungs-Pflicht ist positiv“, sagt Burkhard Blandfort. Doch „es ist eindeutig zu wenig“. Der Saarlouiser Makler ist im Immobilienverband Deutschland (IVD) engagiert und dort Vorsitzender der IVD-Region West. „Für uns ist die neue Regelung nur eine Zwischenetappe hin zu einem qualifizierten Sachkundenachweis“, sagt er. Schließlich müssten Makler sich beispielsweise gut in Haftungsund Widerrufsrecht auskennen und Wohnungsverwalter in Mietrecht und mit Nebenkostenabrechnungen. Für den IVD sei zum Beispiel die kaufmännische Ausbildung zum Immobilienmakler die Grundlage für eine Mitgliedschaft. „Das würden wir uns für die gesamte Branche wünschen.“
Der IVD hat laut Blandfort 6600 Mitglieder, 12 000 Makler seien in Deutschland tätig. Im Saarland gibt es insgesamt rund 800 Makler, davon etwa 100 im Hauptberuf. Viele sind Gelegenheitsmakler, die nur neben ihrem Hauptberuf ab und an mal einen Hauskauf abwickeln. Vor allem sie hat der Verband im Visier und beklagt, dass Verbraucher immer wieder Geld verloren hätten, da solche Gelegenheitsmakler ihr Fach nicht verstanden und dadurch falsch beraten hätten.
Noch deutlicher formuliert die Kritik an der Neuregelung Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands deutscher Immobilienverwalter (DDIV ): „Die Weiterbildungspflicht von weniger als sieben Stunden pro Jahr wird kaum helfen, die Branche nachhaltig zu professionalisieren. Das Gesetz ist ein erster Schritt – mehr nicht.”
Martin Kaßler
Aus Sicht von Blandfort ist ausgewiesene Fachkompetenz auch deshalb wichtig, weil die Gerichte sie in Streitfällen voraussetzen. Er schildert ein Beispiel: Ein Hauskäufer verklagt einen Makler, weil nach dem Kauf herauskam, dass Schädlinge das Dachgebälk befallen haben. Der Makler kann sich nicht damit herausreden, dass er von solchen Dingen nichts versteht. Das Gericht sieht ihn voll in der Haftung. Die Praxis in der Rechtsprechung „steht im Widerspruch zu dem, was der Gesetzgeber verlangt“, sagt Blandfort.
Trotzdem waren die Verbände mit ihrer Forderung nach einer strengeren Regelung bei der vorigen großen Koalition nicht durchgedrungen. Im Juni 2017 wurde das Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Linke und Grüne waren dagegen, sie forderten vergeblich einen umfassenderen Nachweis der Fachkompetenz. Auch die SPD war mit der schließlich beschlossenen Regelung nicht zufrieden. „Leider konnten wir als SPD in der Koalition nur die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen durchsetzen“, sagte der Abgeordnete Marcus Held in der abschließenden Bundestagsdebatte. Die CDU stellte sich gegen einen weitergehenden Sachkundenachweis: wegen zu hoher Kosten für die Unternehmen, zu viel Bürokratie und einer zu starken Einschränkung der Gewerbefreiheit.
Die neue Zulassungsordnung verlangt von Immobilienverwaltern nun wie bei Maklern auch eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Diese wird nur erteilt, wenn die Antragsteller nicht in ein privates Insolvenzverfahren verwickelt und nicht innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Hinzu kommt: Immobilienverwalter müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen für 500 000 Euro pro Fall und eine Million im Jahr. Diese Pflicht ist „eine Absicherung für die Verbraucher“, sagt Blandfort. Wenn ein Wohnungsverwalter zum Beispiel das Geld, das die Besitzer von Eigentumswohnungen ihm für künftige Renovierungen anvertraut haben, veruntreut, springt diese Versicherung ein. Solche Fälle seien auch im Saarland schon vorgekommen. Für Makler ist diese Versicherung allerdings nach wie vor keine Pflicht.
„Das Gesetz ist ein erster Schritt –
mehr nicht.”
Geschäftsführer des Dachverbands
deutscher Immobilienverwalter