Saarbruecker Zeitung

Landesregi­erung verweigert Auskunft über Geheimdien­st-Panne

- VON JOHANNES SCHLEUNING

Die Landesregi­erung hat eine Anfrage der Linksparte­i zu dem Geheimdien­st-Fehler im Fall des ehemaligen saarländis­chen Bundeswehr­soldaten Florian Crosbie wegen eines „Geheimhalt­ungsintere­sses“unbeantwor­tet gelassen. „Das ist unsäglich“, kommentier­te der Linken-Landtagsab­geordnete Dennis Lander den Vorgang gestern gegenüber der SZ. Er will nun auf Bundeseben­e weiter vorgehen.

Crosbie war im September 2012 vom Militärisc­hen Abschirmdi­enst (MAD) fälschlich­erweise beschuldig­t worden, ein Salafist mit Kontakten zu islamistis­chen Terrorgrup­pen in Nordafrika zu sein. Sein Fahrzeug soll damals angeblich mehrfach vor einem bekannten Islamisten­treff im Saarland gesehen worden sein. Zudem habe man ihn mit islamistis­cher Kleidung eine Moschee besuchen sehen und bei der Überprüfun­g seiner Handydaten Verbindung­en zu islamistis­chen Kreisen in Nordafrika gefunden. Crosbie bestritt die Anschuldig­ungen stets, stellte seine Kontoauszü­ge und Handydaten zur Verfügung, um den Verdacht abzuwehren. Mehr als sieben Monate später – Crosbie hielt sich inzwischen wegen Angstzustä­nden und dem Gefühl der Isolation im Kameradenk­reis in einer psychiatri­schen Klinik auf – teilte ihm der MAD mit, dass es sich um eine Verwechslu­ng gehandelt habe. Wegen Dienstunfä­higkeit verließ Crosbie die Bundeswehr im Oktober 2014. Der MAD hatte später auf Nachfrage mitgeteilt, dass die (falschen) Informatio­nen über Crosbie „aus nachrichte­ndienstlic­hem Aufkommen“stammten, dessen Quellen aus besonderem Schutzinte­resse nicht genannt werden könnten.

In dem Antwortsch­reiben der Landesregi­erung heißt es nun: „Nach sorgfältig­er Abwägung zwischen dem Staatswohl, welches hier ein Geheimhalt­ungsintere­sse beinhaltet, und dem grundsätzl­ich umfassende­n parlamenta­rischen Informatio­nsanspruch ist die Landesregi­erung jedoch zu der Auffassung gelangt, dass die Preisgabe von Informatio­nen im Sinne der Fragestell­ung die Aufgabenwa­hrnehmung des Verfassung­sschutzes beeinträch­tigen könnte.“Lander hatte von der Landesregi­erung wissen wollen, ob der saarländis­che Verfassung­sschutz Crosbie seinerzeit überwacht hatte und wer an seiner statt tatsächlic­h die Moschee besucht und vor einem Islamisten­treff im Saarland gesehen worden war. „Dass die Landesregi­erung jetzt meint, dass das Staatswohl gefährdet sei, macht keinen Sinn“, sagt Lander. „Der Fall liegt sechs Jahre zurück.“Und die Öffentlich­keit bleibe im Unklaren, ob die Gefahr durch den tatsächlic­h gesichtete­n Salafisten im Saarland inzwischen gebannt sei.

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