Bundesregierung beschließt schärfere Mietpreisbremse
(epd/dpa) Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zum Schutz vor überhöhten Mieten auf den Weg gebracht. „Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage“, sagte gestern Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Das Mieterschutzgesetz stärke die Rechte von Mietern und schütze Menschen vor Verdrängung. Das Paket enthält unter anderem eine Verschärfung der bereits geltenden Mietpreisbremse und Grenzen für die finanzielle Beteiligung von Mietern an Modernisierungskosten. Auch Innenstädte müssten für Normalverdiener bezahlbar sein, sagte Barley. „Es kann nicht sein, dass Polizistinnen und Krankenpfleger sich in einigen Städten keine Wohnungen mehr leisten können und täglich stundenlang zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen.“
Die Mietpreisbremse, nach der die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Preisen liegen dürfen, wurde in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, krankte den Angaben zufolge aber an mangelnden Informationsrechten der Mieter. Künftig müssen Vermieter, wenn sie mehr als zehn Prozent der üblichen Miete verlangen, begründen, warum eine Ausnahme vorliegt. Dabei sind Vermieter verpflichtet, die Vormiete offenzulegen. Begründen sie die verlangte hohe Miete nicht, kann der Mieter dies rügen und Geld zurückfordern.
Das Paket von Barley enthält zudem Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“werden. Künftig sollen demnach Vermieter nur noch acht statt bislang elf Prozent von aufgebrachten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen dürfen. Dies gilt für Häuser in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesweit soll eine neue Kappungsgrenze eingeführt werden, nach der die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter im Monat steigen darf.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die erweiterten Auskunftspflichten für Vermieter, sieht aber nach wie vor „die Hauptprobleme ungelöst“. Dazu zählte der Chef des Verbandes, Lukas Siebenkotten, unter anderem die Tatsache, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gilt. Außerdem fehle eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten.
Der Sozialverband VdK begrüßte ebenfalls die Neuerungen, erklärte aber, die Mietpreisbremse allein werde die Not am Wohnungsmarkt nicht lindern. „Mehr sozialer Wohnungsbau und eine dauerhaft gültige Bindung von Sozialwohnungen sind unerlässlich“, urteilte VdK-Präsidentin Verena Bentele.