Hartz IV: Neuer Mietspiegel für Wohnungen
(red) Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Diese Frage ist vor allem dann wichtig, wenn der Regionalverband die Miete für Hartz-IV-Bezieher oder Empfänger der Grundsicherung bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Regionalverband Saarbrücken in regelmäßigen Abständen den sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“neu erstellen, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen im Regionalverbandsgebiet abbildet. Um diesen möglichst genau erstellen zu können, ist der Regionalverband auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In den kommenden Tagen werden daher rund 4000 Haushalte nach dem Zufallsprinzip angeschrieben, um einen Fragebogen auszufüllen. Der Regionalverband will auf diese Weise Informationen zur jeweiligen Miethöhe erhalten.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) erklärt: „In das Konzept fließen die Daten aus der Befragung in anonymisierter Form ein. Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Regionalverband Saarbrücken künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz-IVund Grundsicherungsempfänger übernimmt.“
Vor drei Jahren hatte der Regionalverband die Unternehmensberatung Rödl & Partner engagiert, ein Konzept zu erarbeiten. Der Regionalverband setzt seinen Weg nun selbst fort und aktualisiert mit einer speziellen Software die Daten. Damit hält der Regionalverband seine „Angemessenheitsgrenzen“für Wohnungen eigenständig auf dem neuesten Stand und muss nicht – im Gegensatz zu anderen Landkreisen und Kommunen – erneut ein Unternehmen beauftragen, das Konzept fortzuschreiben. Mit ersten Ergebnissen ist Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.