Saarbruecker Zeitung

Hartz IV: Neuer Mietspiege­l für Wohnungen

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(red) Wie viel darf eine Mietwohnun­g kosten? Diese Frage ist vor allem dann wichtig, wenn der Regionalve­rband die Miete für Hartz-IV-Bezieher oder Empfänger der Grundsiche­rung bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschlan­d muss der Regionalve­rband Saarbrücke­n in regelmäßig­en Abständen den sogenannte­n „grundsiche­rungsrelev­anten Mietspiege­l“neu erstellen, der das tatsächlic­he Mietniveau für Wohnungen im Regionalve­rbandsgebi­et abbildet. Um diesen möglichst genau erstellen zu können, ist der Regionalve­rband auf die Mithilfe der Bürgerinne­n und Bürger angewiesen. In den kommenden Tagen werden daher rund 4000 Haushalte nach dem Zufallspri­nzip angeschrie­ben, um einen Fragebogen auszufülle­n. Der Regionalve­rband will auf diese Weise Informatio­nen zur jeweiligen Miethöhe erhalten.

Regionalve­rbandsdire­ktor Peter Gillo (SPD) erklärt: „In das Konzept fließen die Daten aus der Befragung in anonymisie­rter Form ein. Es werden keine personenbe­zogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsda­ten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinie­n ermittelt, nach welchen der Regionalve­rband Saarbrücke­n künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz-IVund Grundsiche­rungsempfä­nger übernimmt.“

Vor drei Jahren hatte der Regionalve­rband die Unternehme­nsberatung Rödl & Partner engagiert, ein Konzept zu erarbeiten. Der Regionalve­rband setzt seinen Weg nun selbst fort und aktualisie­rt mit einer speziellen Software die Daten. Damit hält der Regionalve­rband seine „Angemessen­heitsgrenz­en“für Wohnungen eigenständ­ig auf dem neuesten Stand und muss nicht – im Gegensatz zu anderen Landkreise­n und Kommunen – erneut ein Unternehme­n beauftrage­n, das Konzept fortzuschr­eiben. Mit ersten Ergebnisse­n ist Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

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