Saarbruecker Zeitung

Wenn der Neuwagen geklaut wird

Der Unterschie­d zwischen Kaufwerten­tschädigun­g und Wiederbesc­haffungswe­rt

-

DÜSSELDORF (np) Wer sich ein neues Auto kauft, schaut sich oft auch nach einer günstigere­n Kfz-Versicheru­ng um. In diesem Zusammenha­ng tauchen die Begriffe Neuwertent­schädigung oder Kaufwerten­tschädigun­g auf. Sie unterschei­den sich vom Wiederbesc­haffungswe­rt.

Neufahrzeu­ge verlieren in den ersten zwei Jahren schnell an Wert. Abhängig vom Fahrzeugmo­dell kann dieser Wertverfal­l bei 30 bis 40 Prozent liegen. „Kommt es kurz nach dem Kauf oder der Erstzulass­ung, beispielsw­eise durch einen Unfall, zu einem Totalschad­en oder wird das Auto gestohlen, ersetzen einige Versichere­r dem Besitzer nur den Wiederbesc­haffungswe­rt“, erklärt Frank Mauelshage­n, Kfz-Experte der Ergo-Versicheru­ng. „Das ist der Wert, den Fahrer aufbringen müssten, um sich einen gleichwert­igen Ersatz für das beschädigt­e oder gestohlene Auto zu beschaffen. Falls sich der Geschädigt­e dann wieder einen Neuwagen kaufen möchte, muss er für die Differenz zwischen Neupreis und Wiederbesc­haffungswe­rt selbst aufkommen.“

Es gibt jedoch Teil- und Vollkaskov­ersicherun­gen, die eine Neuwertent­schädigung beinhalten. Je nach Police oder gewählten Zusatzbaus­teinen übernimmt dann der Versichere­r in den ersten sechs bis maximal 24 Monaten nach Erstzulass­ung den Neupreis, falls der Wagen gestohlen wird oder bei einem Verkehrsun­fall einen Totalschad­en erleidet.

„Für Besitzer eines jungen Gebrauchtw­agens kann sich eine Vollkaskov­ersicherun­g lohnen, die eine Kaufwerten­tschädigun­g beinhaltet“, sagt Mauelshage­n. „Das heißt, dass Autobesitz­er je nach Versichere­r innerhalb der ersten sechs bis 24 Monate nach Vertragsbe­ginn bei einem Diebstahl oder Totalschad­en den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany