Wenn der Neuwagen geklaut wird
Der Unterschied zwischen Kaufwertentschädigung und Wiederbeschaffungswert
DÜSSELDORF (np) Wer sich ein neues Auto kauft, schaut sich oft auch nach einer günstigeren Kfz-Versicherung um. In diesem Zusammenhang tauchen die Begriffe Neuwertentschädigung oder Kaufwertentschädigung auf. Sie unterscheiden sich vom Wiederbeschaffungswert.
Neufahrzeuge verlieren in den ersten zwei Jahren schnell an Wert. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann dieser Wertverfall bei 30 bis 40 Prozent liegen. „Kommt es kurz nach dem Kauf oder der Erstzulassung, beispielsweise durch einen Unfall, zu einem Totalschaden oder wird das Auto gestohlen, ersetzen einige Versicherer dem Besitzer nur den Wiederbeschaffungswert“, erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der Ergo-Versicherung. „Das ist der Wert, den Fahrer aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz für das beschädigte oder gestohlene Auto zu beschaffen. Falls sich der Geschädigte dann wieder einen Neuwagen kaufen möchte, muss er für die Differenz zwischen Neupreis und Wiederbeschaffungswert selbst aufkommen.“
Es gibt jedoch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die eine Neuwertentschädigung beinhalten. Je nach Police oder gewählten Zusatzbausteinen übernimmt dann der Versicherer in den ersten sechs bis maximal 24 Monaten nach Erstzulassung den Neupreis, falls der Wagen gestohlen wird oder bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden erleidet.
„Für Besitzer eines jungen Gebrauchtwagens kann sich eine Vollkaskoversicherung lohnen, die eine Kaufwertentschädigung beinhaltet“, sagt Mauelshagen. „Das heißt, dass Autobesitzer je nach Versicherer innerhalb der ersten sechs bis 24 Monate nach Vertragsbeginn bei einem Diebstahl oder Totalschaden den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.“