Saarbruecker Zeitung

Landgerich­t Saarbrücke­n spricht mutmaßlich­en Vergewalti­ger frei

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SAARBRÜCKE­N (wi) Das Landgerich­t Saarbrücke­n hat einen 41 Jahre alten Angeklagte­n vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen. Der Mann hatte von Anfang an bestritten, dass er eine acht Jahre jüngere Bekannte im Dezember 2016 in seiner Wohnung geschlagen und zum Geschlecht­sverkehr gezwungen habe.

Die Frau, die zeitweise eine sexuelle Beziehung zu dem Mann unterhielt, hatte im Mai 2017 bei der Polizei und nun auch vor Gericht von dem sexuellen Übergriff berichtet. So habe sie den Angeklagte­n am Tattag besucht und sei auf dem Sofa eingeschla­fen. Irgendwann habe er sie aufgeweckt und Sex verlangt. Als sie „Nein“sagte, habe er sie geschlagen, ins Schlafzimm­er gezerrt und weiter tätlich angegriffe­n. Daraufhin habe sie aus Angst mit dem Mann geschlafen. Der sagte dazu vor Gericht sinngemäß: „Ich habe ihr nichts getan. Und vergewalti­gt habe ich sie erst recht nicht.“Es stand damit von Anfang an Aussage gegen Aussage. Weitere handfeste Beweise für das Vorliegen einer Straftat gab es nicht. Fazit der Richterinn­en und Richter am Ende der Beweisaufn­ahme: „Es kann durchaus passiert sein. Es kann eine Vergewalti­gung gewesen sein.“Aber ein solches „kann“sei nicht ausreichen­d für eine Verurteilu­ng. Im Strafrecht gelte der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“. Dieser Grundsatz begründe hohe Anforderun­gen für den Nachweis einer Straftat. Und diese Hürde sei im konkreten Fall nicht überwunden worden. Deshalb sei ein Freispruch zwingend.

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