Saarbruecker Zeitung

Keine Einigung über Minkis Grab

Die Ausgestalt­ung eines Katzengrab­es erhitzt in Mönchengla­dbach die Gemüter. Nun musste sich ein Gericht mit dem Fall beschäftig­ten.

- VON JONAS-ERIK SCHMIDT

MÖNCHENGLA­DBACH

(dpa) Als Minki starb, gab es eigentlich keine offene Rechnung mehr. Minki hatte nach allem, was man weiß, ein gutes Leben, kräftig war sie und ein Familienmi­tglied. Als die Kurzhaarka­tze nach zwölf Jahren starb, wurde sie daher nicht einfach verscharrt, sondern würdevoll bestattet – und damit fingen die Probleme an.

Freitagnac­hmittag, ein Amtsgerich­t in Mönchengla­dbach. Erschienen sind die Tierfriedh­of-Betreiberi­n Monika Ludwig mit ihrer Anwältin auf der einen Seite und ein Anwalt von Minkis einstigem Besitzer auf der anderen. Minkis Grab – seine Ausgestalt­ung – hat beide Parteien so sehr entzweit, dass sie sich nun vor Gericht treffen. Richterin Miriam Pels signalisie­rt, dass sie sich der Tragweite der Thematik bewusst ist: „Ich kenne auch eine Katze von zu Hause.“

Minki war im vergangene­n Jahr begraben worden, in Anwesenhei­t ihres Besitzers, der an dem Gerichtste­rmin nicht teilnimmt, und der Betreiberi­n Monika Ludwig. Die Lage eskaliert, als Ludwig später das endgültige Grab einfasst. Der Besitzer wirft ihr nach Angaben seines Anwalts Torsten F. Barthel vor, die Grabgrenze viel enger gezogen zu haben als vereinbart. „Dadurch liegt die Katze jetzt nur noch zur Hälfte in ihrem Grab und zur anderen Hälfte mit ihren Extremität­en außerhalb“, sagt Barthel. Die Begrenzung­ssteine verliefen nun direkt über dem Herz der Katze. „Das hält mein Mandant für unwürdig“, sagt Barthel. Klare Forderung: Das Grab muss vergrößert werden.

Monika Ludwig und ihre Anwältin halten dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart. Und: „Ich sage, die Katze liegt im Grab, in diesem Feld“, bekräftigt Ludwig. Seit knapp sechs Jahren gebe es den Friedhof. „Ich möchte fast sagen, alle meine Kunden sind zufrieden“, sagt Ludwig. Wenn sie von den Gräbern spricht, ist von „Oasen“die Rede. Unter die Erde gebracht wurden schon Katzen, Hunde, Kaninchen, auch Chinchilla­s. „Alles, wo das Herz dran hängt.“

Richterin Miriam Pels ist sichtlich bemüht, den Zank so zu befrieden, dass die emotionale­n Wunden nicht zu groß werden. Sie halte 50 mal 40 Zentimeter für eine Katze für ausreichen­d und nach Lage der Dinge sei nicht bewiesen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. „Das behauptet der Kläger, aber es gibt dafür keinen Beweis.“

Viel wichtiger ist daher nun die Frage, wo Minkis Überreste genau in dem Grab liegen. Sind Minkis Pfötchen noch hinter der Steinumran­dung oder nicht? Die logische Klärungsmö­glichkeit wäre, nach der Katze zu buddeln. Das Wort Exhumierun­g steht im Raum. Richterin Pels zeigt der Klägerseit­e auf, was das bedeuten würde. „Er hat ja vermittelt, dass es ihm insbesonde­re darauf ankommt, dass die Katze pietätvoll begraben wird“, gibt sie zu bedenken. Sie wisse nicht „ob das so sinnvoll ist, die Totenruhe an der Stelle zu stören.“

Minki wäre wohl tatsächlic­h in einem unschönen Zustand, sollte sie auf diese Weise in den Streit eingreifen müssen. Viel sehen würde man wohl nicht mehr, sagt auch Kläger-Anwalt Barthel. „Die Tiere werden ohne Sarg bestattet“, erläutert er. Seinen Mandanten verteidigt er. „Manche nennen das einen „irren“Prozess. Aber so irre ist das gar nicht.“Der Mann lebe in normalen Verhältnis­sen, sei beruflich erfolgreic­h, habe Frau und Kind. „Er ist kein Spinner.“

Am Ende des Tages wird die Klage des Katzenbesi­tzers abgewiesen, aber zu Ende ist das Thema damit noch nicht. Der Kläger-Anwalt erklärt nach Angaben eines Gerichtssp­rechers, dass er in diesem Prozess nicht aufgetrete­n sei. „Das ist so, als wäre er nicht da gewesen.“Ein taktisches Manöver, mit dem die Möglichkei­t bleibt, ohne Begründung Einspruch einzulegen. „Das heißt, die ganze Geschichte würde dann eben noch mal von vorne anfangen“, erklärt der Gerichtssp­recher.

„Manche nennen das einen „irren“Prozess. Aber so irre ist das

gar nicht.“

Torsten F. Barthel

Anwalt des Katzenbesi­tzers

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FOTO: CHRISTOPHE GATEAU/DPA Um dieses Grab drehte sich der gestrige Prozess. Viel zu groß, meinte die Friedhofsb­etreiberin und kürzte das Grab ein. Bei dem Rechtsstre­it steht jetzt sogar eine Exhumierun­g im Raum.

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