Saarbruecker Zeitung

Beim Heizöl zählt der richtige Moment

Wer sich für den Winter mit Heizöl eindecken möchte, sollte das ganze Jahr über die Preise beobachten. Es gibt teils heftige Schwankung­en.

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sie eher auf politische Unruhen, Lieferengp­ässe oder Konjunktur­daten als auf die Jahreszeit“, erklärt Funke. Das bedeutet: Heizölkund­en sollten das ganze Jahr über die Preisentwi­cklung beobachten.

Aktuell sind die Ölpreise auf dem höchsten Stand seit Jahren. Während Nordseeöl der Sorte Brent vor einem Jahr noch für 55 Dollar pro Barrel (158 Liter) gehandelt wude, liegt der Preis jetzt bei deutlich über 70 Dollar. Ob der Preis steigen oder sinken wird, darüber sind sich die Experten uneins. Die Sanktionen gegen den Iran und die Krise in Venezuela lassen wichtige Öl-Lieferländ­er ausfallen. Gleichzeit­ig droht der Handelskon­flikt zwischen China und den USA der Weltwirtsc­haft einen Dämpfer zu verpassen. Beide Entwicklun­gen könnten die Ölpreise mal steigen, mal fallen lassen.

Beim Heizölkauf kann es sich lohnen, wenn mehrere Ölheizer gemeinsam Heizöl bestellen. Denn höhere Bestellmen­gen werden mit Rabatten belohnt. „Preisnachl­ässe sind aber nur dann zu erwarten, wenn die Nachbarn oder Freunde, die gemeinsam bestellen, nicht allzu weit voneinande­r entfernt wohnen“, sagt Christina Wallraf von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Als Faustregel gelten etwa drei bis fünf Kilometer.

Geht bei Händlern eine Sammelbest­ellung ein, machen die meisten von ihnen den Preis an der durchschni­ttlichen Bestellmen­ge aller Beteiligte­n fest. Das heißt, dass eine Sammelbest­ellung sich unter dem Strich nur dann für einen Besteller

Bei der Lieferung sollten Kunden grundsätzl­ich vor Ort sein.

rechnet, wenn die anderen nicht deutlich weniger bestellen.

Doch Vorsicht: Kommt eine Sammelbest­ellung zustande, müssen bei einem Zahlungsau­sfall eines einzelnen die anderen für ihn haften. Um das zu vermeiden, sollte eine Bestellgem­einschaft beim Hersteller anfragen, ob jeder Haushalt eine eigene Rechnung bezahlen kann, rät Aribert Peters vom Bund der Energiever­braucher im rheinland-pfälzische­n Unkel. So bleibe die Bestellung juristisch eine Einzelbest­ellung.

Allgemein besteht beim Kauf von Heizöl nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (AZ: VIII ZR 249/14) ein Widerrufsr­echt – wie bei anderen Fernabsatz­verträgen auch. Somit kann eine Bestellung bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen werden.

Vor der Lieferung sollten sich Verbrauche­r vergewisse­rn, wie viel Öl-Restmenge im Tank ist. Bei einem Kunststoff­tank oder einer Tankbatter­ie kann der Füllstand mit Filzstift auf der Behälterwa­nd markiert werden. Bei einem Kugeltank wird die Füllhöhe mit einem Längenmaß oder Peilstab gemessen. Eine exakte Mengenerfa­ssung ist hierdurch aber nicht möglich. „Um sich zu vergewisse­rn, dass die Heizöllief­erung einwandfre­i durchgefüh­rt wird, können Kunden die Eichstempe­l am Tankwagen kontrollie­ren, während der Heizölabga­be die Zähleranze­ige im Auge behalten und dann den Endstand mit den Liefersche­inangaben vergleiche­n“, sagt Funke.

In jedem Fall sollten Ölheizer während des Liefer- und Tankvorgan­gs vor Ort sein, merkt Peters an. Das Zählwerk muss auf null stehen. „Ist dies nicht der Fall, dann sollte der Kunde eine Rückstellu­ng verlangen oder die Annahme der Lieferung verweigern“, so Peters. Der Zählerstan­d kann auch fotografie­rt werden. Nach der Lieferung und vor dem Ausdruck der Lieferquit­tung sollte man den letzten Zählwerkst­and kontrollie­ren und notieren. Die Angabe auf der Zähleranze­ige muss mit der auf dem Ausdruck identisch sein. Andernfall­s sollte man reklamiere­n und den Liefersche­in nicht unterschre­iben.

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Bei der Heizöl-Bestellung können Kunden sich auch mit Nachbarn zusammentu­n.

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