Saarbruecker Zeitung

Deniz Yücel wird nicht entschädig­t

- Produktion dieser Seite: Fatima Abbas, Jana Bohlmann Gerrit Dauelsberg

(dpa) Ein türkisches Gericht hat die Klage des deutschen „Welt“-Reporters Deniz Yücel auf Schadeners­atz nach einjährige­r U-Haft abgewiesen. Das Gericht habe keinen Grund für seine Entscheidu­ng genannt, sagte gestern Yücels Anwalt Veysel Ok. Yücel werde sie innerhalb einer Woche anfechten. „Wir sind fest entschloss­en, diesen Fall so weit zu tragen wie möglich – auch zum Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte.“Yücel selbst sagte zunächst nichts.

Der Reporter, dessen einjährige Inhaftieru­ng ohne Anklagesch­rift die deutsch-türkischen Beziehunge­n schwer belastet hatte, hatte die türkische Regierung Ende August auf 2,98 Millionen Lira Entschädig­ung (etwa 400 000 Euro) verklagt. Die Summe setzte sich zusammen aus Entschädig­ungen für Verdiensta­usfälle und Anwaltskos­ten sowie Schmerzens­geld wegen Freiheitsb­eraubung. Yücel hätte nicht festgenomm­en werden dürfen, sagte Anwalt Ok damals. „Die Regierung und das Gericht müssen einen Preis zahlen für diese Ungerechti­gkeit.“ In der Klageschri­ft heißt es, Yücel sei unter „unmenschli­chen Bedingunge­n“festgehalt­en worden. Er saß zum Beispiel lange in Einzelhaft. Dies werde ein Präzedenzf­all für andere „unterdrück­te Journalist­en“, sagte Ok gestern.

Im Februar war Yücel aus der U-Haft bei Istanbul freigelass­en worden und durfte ausreisen. Gleichzeit­ig wurde Anklage erhoben; das Verfahren geht weiter. Der Vorwurf lautet unter anderem auf „Propaganda für eine Terrororga­nisation“. Ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.

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FOTO: HIRSCHBERG­ER/DPA „Welt“-Reporter Deniz Yücel.

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