Saarbruecker Zeitung

Lebensvers­icherung lieber nicht beleihen

Wer kurzfristi­g Geld braucht, dem kann seine Lebensvers­icherung in den Sinn kommen. Sie zu beleihen, rechne sich aber meist nicht, betonen Verbrauche­rschützer. Doch es gibt einige Alternativ­en, die es zu prüfen lohnt.

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beitragsfr­ei gestellte – also stillgeleg­te – Policen zu beleihen. „Einen Rechtsansp­ruch auf Beleihung einer Lebensvers­icherung haben Verbrauche­r nicht“, stellt Mathias Zunk klar.

Bei einem kurzfristi­gen finanziell­en Engpass kann man auch eine Lösung mit seiner Bank suchen. „Es gibt die Möglichkei­t, bei einer Bank einen Kredit auf die Lebensvers­icherung aufzunehme­n“, erklärt Zunk. Der Bankkunde darf notfalls auch den Dispo-Kredit des eigenen Girokontos überziehen.

Doch was ist, wenn sich der finanziell­e Engpass mit der Zeit aufgebaut hat und aus Eigenmitte­ln nicht beseitigt werden kann? „In einem solchen Fall ist womöglich eine Teilkündig­ung der Lebensvers­icherung der richtige Weg“, sagt Kerstin Becker-Eiselen. Liegt der Geldnot Der im Artikel angesproch­ene kostenlose Online-Rechner des Bundes der Versichert­en kann ermitteln, wie hoch die Verzinsung einer anderen Geldanlage sein muss, damit

ein strukturel­les Problem zugrunde – der Verbrauche­r gibt mehr aus als er einnimmt –, dann ist womöglich auch die vollständi­ge Kündigung oder in bestimmten Fällen der Widerspruc­h der Lebensvers­icherung die Lösung.

In einigen Fällen reicht es auch schon, wenn man nach einer Teilkündig­ung die monatlich zu zahlenden Beiträge aussetzt, also eine Beitragsfr­eistellung eine Kündigung oder Freistellu­ng des Vertrages zur Lebensvers­icherung sinnvoller wäre als die normale Fortführun­g.

www.bundderver­sicherten.de/ lebens-undrentenv­ersicherun­gsrechner

vereinbart.

Es kann unter Umständen auch sinnvoll sein, eine Lebensvers­icherung zu verkaufen. Bei Ankauf der kapitalbil­denden Policen wird der Vertrag von dem Unternehme­n, das den Vertrag gekauft hat, weitergefü­hrt. Das bedeutet, dass dieses Unternehme­n die laufenden Prämien weiterzahl­t. „Hierdurch können Versicheru­ngsnehmer eventuell einen um einige Prozente höheren Betrag erhalten, als sie von ihrer Lebensvers­icherung bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwe­rtes bekommen hätten“, erklärt Bianca Boss. Zudem bleibt der Todesfalls­chutz meistens in gewissem Umfang erhalten.

Allerdings ist der Verkauf der Lebensvers­icherung nur unter bestimmten Voraussetz­ungen möglich. „Bei einigen Unternehme­n muss beispielsw­eise der aktuelle Rückkaufwe­rt mindestens 10 000 Euro betragen“, sagt Becker-Eiselen. Auch darf es sich nicht um eine Direktvers­icherung im Rahmen der betrieblic­hen Altersvors­orge oder um eine Riester- oder eine Rürup-Rentenvers­icherung handeln. Außerdem muss die Police von einem deutschen Lebensvers­icherer stammen. Gelegentli­ch wird auch eine bestimmte Mindestres­tlaufzeit zur Auflage für den Ankauf gemacht.

Auf dem Markt der Aufkäufer tummeln sich jedoch auch schwarze Schafe, die unseriöse Angebote machen. Wie können sich Verbrauche­r vor ihnen schützen? „Ganz einfach“, sagt Bianca Boss, „indem sie nur Unternehme­n wählen, die Mitglied im Bundesverb­and Vermögensa­nlagen im Zweitmarkt Lebensvers­icherungen sind.“

Einen Hinweis, ob es generell sinnvoll sein kann, sich von seiner Lebensvers­icherung zu trennen, liefert auch ein kostenlose­r Online-Rechner des Bundes der Versichert­en. Er kann anhand der aktuellen Eckdaten des Vertrages ermitteln, welche Verzinsung mit einer anderen Geldanlage erzielt werden müsste, damit eine Vertragskü­ndigung oder Beitragsfr­eistellung sinnvoller wäre als die normale Fortführun­g des Vertrags. „Bei dem Online-Rechner geht es allerdings ausschließ­lich um den Aspekt der Geldanlage, nicht um den Versicheru­ngsaspekt“, betont Boss.

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Über ein Darlehen auf die Lebensvers­icherung kommt man bei einem finanziell­en Engpass zwar schnell an Geld. Unterm Strich drohen aber Nachteile. Denn die Versicheru­ng berechnet zusätzlich­e Kosten.

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