Lebensversicherung lieber nicht beleihen
Wer kurzfristig Geld braucht, dem kann seine Lebensversicherung in den Sinn kommen. Sie zu beleihen, rechne sich aber meist nicht, betonen Verbraucherschützer. Doch es gibt einige Alternativen, die es zu prüfen lohnt.
beitragsfrei gestellte – also stillgelegte – Policen zu beleihen. „Einen Rechtsanspruch auf Beleihung einer Lebensversicherung haben Verbraucher nicht“, stellt Mathias Zunk klar.
Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass kann man auch eine Lösung mit seiner Bank suchen. „Es gibt die Möglichkeit, bei einer Bank einen Kredit auf die Lebensversicherung aufzunehmen“, erklärt Zunk. Der Bankkunde darf notfalls auch den Dispo-Kredit des eigenen Girokontos überziehen.
Doch was ist, wenn sich der finanzielle Engpass mit der Zeit aufgebaut hat und aus Eigenmitteln nicht beseitigt werden kann? „In einem solchen Fall ist womöglich eine Teilkündigung der Lebensversicherung der richtige Weg“, sagt Kerstin Becker-Eiselen. Liegt der Geldnot Der im Artikel angesprochene kostenlose Online-Rechner des Bundes der Versicherten kann ermitteln, wie hoch die Verzinsung einer anderen Geldanlage sein muss, damit
ein strukturelles Problem zugrunde – der Verbraucher gibt mehr aus als er einnimmt –, dann ist womöglich auch die vollständige Kündigung oder in bestimmten Fällen der Widerspruch der Lebensversicherung die Lösung.
In einigen Fällen reicht es auch schon, wenn man nach einer Teilkündigung die monatlich zu zahlenden Beiträge aussetzt, also eine Beitragsfreistellung eine Kündigung oder Freistellung des Vertrages zur Lebensversicherung sinnvoller wäre als die normale Fortführung.
www.bundderversicherten.de/ lebens-undrentenversicherungsrechner
vereinbart.
Es kann unter Umständen auch sinnvoll sein, eine Lebensversicherung zu verkaufen. Bei Ankauf der kapitalbildenden Policen wird der Vertrag von dem Unternehmen, das den Vertrag gekauft hat, weitergeführt. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen die laufenden Prämien weiterzahlt. „Hierdurch können Versicherungsnehmer eventuell einen um einige Prozente höheren Betrag erhalten, als sie von ihrer Lebensversicherung bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwertes bekommen hätten“, erklärt Bianca Boss. Zudem bleibt der Todesfallschutz meistens in gewissem Umfang erhalten.
Allerdings ist der Verkauf der Lebensversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. „Bei einigen Unternehmen muss beispielsweise der aktuelle Rückkaufwert mindestens 10 000 Euro betragen“, sagt Becker-Eiselen. Auch darf es sich nicht um eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder um eine Riester- oder eine Rürup-Rentenversicherung handeln. Außerdem muss die Police von einem deutschen Lebensversicherer stammen. Gelegentlich wird auch eine bestimmte Mindestrestlaufzeit zur Auflage für den Ankauf gemacht.
Auf dem Markt der Aufkäufer tummeln sich jedoch auch schwarze Schafe, die unseriöse Angebote machen. Wie können sich Verbraucher vor ihnen schützen? „Ganz einfach“, sagt Bianca Boss, „indem sie nur Unternehmen wählen, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen sind.“
Einen Hinweis, ob es generell sinnvoll sein kann, sich von seiner Lebensversicherung zu trennen, liefert auch ein kostenloser Online-Rechner des Bundes der Versicherten. Er kann anhand der aktuellen Eckdaten des Vertrages ermitteln, welche Verzinsung mit einer anderen Geldanlage erzielt werden müsste, damit eine Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung sinnvoller wäre als die normale Fortführung des Vertrags. „Bei dem Online-Rechner geht es allerdings ausschließlich um den Aspekt der Geldanlage, nicht um den Versicherungsaspekt“, betont Boss.