Saarbruecker Zeitung

Prüfer beanstande­n Klinik-Rechnungen

Der Medizinisc­he Dienst kürzt Krankenhäu­sern regelmäßig Rechnungen. Die Saar-Kliniken wehren sich gegen den Vorwurf, sie rechneten zu viel ab.

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und ihnen deshalb diese Zeit für Behandlung und Pflege der Patienten fehlt. „Das System ist menschenun­freundlich­er geworden, weil es nicht mehr die individuel­len Belange eines Patienten berücksich­tigt“, sagt Markus Hardt, der Landesvors­itzende der Klinik-Ärzte-Gewerkscha­ft Marburger Bund.

Die Saarländis­che Krankenhau­sgesellsch­aft (SKG) will von falschen Abrechnung­en nichts wissen; sie betont, die Krankenhäu­ser hielten sich bei der Erstellung ihrer Rechnungen an die gesetzlich­en Vorgaben und stellten der Krankenkas­se den Betrag in Rechnung, der sich durch die tatsächlic­h durchgefüh­rte, medizinisc­h notwendige Behandlung ergebe. Aus Sicht der SKG handelt es sich beim MDK um Bürokraten, die Monate nach einer Behandlung auf der Basis von Akten und aus rein wirtschaft­lichen Erwägungen Überprüfun­gen anstellen, ohne den tatsächlic­hen Gesundheit­szustand zum Zeitpunkt des Krankenhau­saufenthal­tes zu kennen.

Der MDK sieht sich hingegen als unabhängig­er Begutachtu­ngsund Beratungsd­ienst mit klarem gesetzlich­em Auftrag. Es gehe um Versichert­en-Gelder, sagt Hünnighaus­en, deshalb hätten Ärzte und Pflegekräf­te sauber zu dokumentie­ren. Gerade erst habe der Bundesrech­nungshof gefordert, den MDK für seine wichtige Aufgabe zu stärken. Die Akten würden von Fachärzten

„Das System ist menschenun­freundlich­er geworden, weil es nicht mehr die individuel­len Belange eines Patienten

berücksich­tigt.“

Markus Hardt

Ärzte-Gewerkscha­ft Marburger Bund

der jeweils erforderli­chen Disziplin geprüft, die alle jahrelange Klinik-Erfahrung hätten. Rund 95 Prozent der Beanstandu­ngen würden schlussend­lich von den Krankenhäu­sern akzeptiert.

Alles also gar nicht so dramatisch? Die SKG berichtet von einer auf sich allein gestellten älteren Patientin. Anstatt sie schon am Tag vor der OP aufzunehme­n, um alle Voruntersu­chungen in der Klinik machen zu können, müsse sie dies im Vorfeld ambulant erledigen lassen, damit sie direkt am ersten Aufnahmeta­g operiert werden kann. Und obwohl sie allein zu Hause lebt, müsse die alte Dame nach abgeschlos­sener Behandlung unverzügli­ch entlassen werden, sofern keine schwerwieg­enden medizinisc­hen Probleme vorliegen. Halte sich ein Krankenhau­s nicht daran, werde jeder Tag, der der Seniorin aus medizinisc­her Sicht zur Genesung und Stabilisie­rung zugestande­n worden sei, vom MDK bedingungs­los gestrichen, so die SKG. Die Krankenkas­se werte dies dann als Falschabre­chnung. Gleiches berichten Ärzte über Patienten, die nach einer Behandlung nicht sofort einen Platz im Pflegeheim oder in der Rehaklinik bekommen.

Dass dies als Problem gesehen wird, dafür habe sie Verständni­s, sagt Hünnighaus­en. Der MDK sei aber an Recht und Gesetz gebunden. Das Fehlen alternativ­er Versorgung­soder Unterbring­ungsmöglic­hkeiten wie ein Reha-, Pflege-, Kurzzeitpf­legeplatz oder häusliche Betreuung, soziale Erwägungen allgemeine­r Art oder familiäre Umstände begründete­n nach höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung keinen Anspruch auf Krankenhau­spflege.

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FOTO: ARNO BURGI/DPA Im Krankenhau­ssektor des Saarlandes werden jedes Jahr viele Millionen Euro bewegt. Der Medizinisc­he Dienst hat die Aufgabe, die stationäre­n Leistungen zu überprüfen.

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