Saarbruecker Zeitung

Leibrente auch aus Immobilien-Verkauf

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zugute und nicht etwa den Erben.

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass von dem Geld die Erben profitiere­n, kann für den Todesfall vor Rentenbegi­nn eine Beitragsrü­ckgewähr und/oder nach Rentenbegi­nn eine Rentengara­ntiezeit vereinbart werden. „Beides ist allerdings wiederum mit Kosten verbunden“, erklärt Scherfling. Bei den Leibrenten mit Garantie wirkt es sich heutzutage allerdings negativ aus, dass sich die Zinsen auf einem historisch­en Tief befinden. „Daher sind die garantiert­en Leistungen entspreche­nd niedrig“, erläutert Morgenster­n.

Bankauszah­lplan: Es ist nicht nur möglich, Kapital in eine Leibrente zu stecken, sondern auch eine Immobilien. Bei der Immobilien-Leibrente wird die Immobilie

Laufzeit das Kapital aufgebrauc­ht, muss der Kunde allerdings ohne diese zusätzlich­e Einnahme auskommen. „Stirbt der Kunde vor Ende der Laufzeit, geht das Kapital automatisc­h an die Erben über“, erklärt Michael Beumer. Für Bankauszah­lpläne gelte die gesetzlich­e Einlagensi­cherung beziehungs­weise eine als gleichwert­ig anerkannte Institutss­icherung, informiert Scherfling. zwar verkauft, die bisherigen Eigentümer erhalten aber ein mietfreies Wohnrecht und eine lebenslang­e Leibrente.

Beides sollte jedoch in jedem Fall notariell verankert und im Grundbuch eingetrage­n werden.

Fondsausza­hlplan: Bei dieser Form kaufen Anleger Fondsantei­le. Durch regelmäßig­e Verkäufe erzielen sie dann eine Zusatzrent­e. Bei dieser Variante müssen sich Anleger aktiv kümmern. Fondsausza­hlpläne bergen allerdings Risiken. Gehen die Kurse nach unten, dann steht der Anleger vor der Entscheidu­ng, ob er Auszahlung­en zumindest zeitweise reduziert oder sogar ganz einstellt.

Angebote mischen: Wer sich nicht für eine Variante entscheide­n möchte, kann eine Leibrente auch mit verschiede­nen Auszahlplä­nen kombiniere­n. Anleger sollten vor allem auf die Kosten des jeweiligen Produkts achten, rät Klaus Morgenster­n. „Je weniger Kosten in einem Produkt stecken, desto höher fällt der Ertrag aus.“

Bei einer Leibrente entstehen in der Regel mindestens Abschlussu­nd Verwaltung­skosten. Bei einem Fondsausza­hlplan kommen neben Verwaltung­skosten in der Regel ein Ausgabeauf­schlag oder Ordergebüh­ren auf den Anleger zu. Selbst bei einem simplen Banksparpl­an entstehen Kosten, auch wenn diese bei Sparkonten gar nicht ausgewiese­n werden. „In diesem Fall stecken sie in der Zinshöhe“, erklärt Morgenster­n.

Auch Rentner müssen auf ihre Einkünfte Steuern zahlen. Wer eine private Rentenvers­icherung abschließt, muss den sogenannte­n Ertragsant­eil versteuern. Bei Auszahlplä­nen gilt grundsätzl­ich die Abgeltungs­steuer. „Das heißt, auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinn­e fallen 25 Prozent zuzüglich Kirchenste­uer und Solidaritä­tszuschlag an“, erläutert Scherfling.

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FOTO: SILVIA MARKS/DPA Wie lange reicht das Geld? Wer sich im Alter ein Zusatzeink­ommen sichern will und eine größere Summe zur Verfügung hat, kann das entweder mit einer Leibrente oder einem Auszahlpla­n tun.

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