Leibrente auch aus Immobilien-Verkauf
zugute und nicht etwa den Erben.
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass von dem Geld die Erben profitieren, kann für den Todesfall vor Rentenbeginn eine Beitragsrückgewähr und/oder nach Rentenbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. „Beides ist allerdings wiederum mit Kosten verbunden“, erklärt Scherfling. Bei den Leibrenten mit Garantie wirkt es sich heutzutage allerdings negativ aus, dass sich die Zinsen auf einem historischen Tief befinden. „Daher sind die garantierten Leistungen entsprechend niedrig“, erläutert Morgenstern.
Bankauszahlplan: Es ist nicht nur möglich, Kapital in eine Leibrente zu stecken, sondern auch eine Immobilien. Bei der Immobilien-Leibrente wird die Immobilie
Laufzeit das Kapital aufgebraucht, muss der Kunde allerdings ohne diese zusätzliche Einnahme auskommen. „Stirbt der Kunde vor Ende der Laufzeit, geht das Kapital automatisch an die Erben über“, erklärt Michael Beumer. Für Bankauszahlpläne gelte die gesetzliche Einlagensicherung beziehungsweise eine als gleichwertig anerkannte Institutssicherung, informiert Scherfling. zwar verkauft, die bisherigen Eigentümer erhalten aber ein mietfreies Wohnrecht und eine lebenslange Leibrente.
Beides sollte jedoch in jedem Fall notariell verankert und im Grundbuch eingetragen werden.
Fondsauszahlplan: Bei dieser Form kaufen Anleger Fondsanteile. Durch regelmäßige Verkäufe erzielen sie dann eine Zusatzrente. Bei dieser Variante müssen sich Anleger aktiv kümmern. Fondsauszahlpläne bergen allerdings Risiken. Gehen die Kurse nach unten, dann steht der Anleger vor der Entscheidung, ob er Auszahlungen zumindest zeitweise reduziert oder sogar ganz einstellt.
Angebote mischen: Wer sich nicht für eine Variante entscheiden möchte, kann eine Leibrente auch mit verschiedenen Auszahlplänen kombinieren. Anleger sollten vor allem auf die Kosten des jeweiligen Produkts achten, rät Klaus Morgenstern. „Je weniger Kosten in einem Produkt stecken, desto höher fällt der Ertrag aus.“
Bei einer Leibrente entstehen in der Regel mindestens Abschlussund Verwaltungskosten. Bei einem Fondsauszahlplan kommen neben Verwaltungskosten in der Regel ein Ausgabeaufschlag oder Ordergebühren auf den Anleger zu. Selbst bei einem simplen Banksparplan entstehen Kosten, auch wenn diese bei Sparkonten gar nicht ausgewiesen werden. „In diesem Fall stecken sie in der Zinshöhe“, erklärt Morgenstern.
Auch Rentner müssen auf ihre Einkünfte Steuern zahlen. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, muss den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Bei Auszahlplänen gilt grundsätzlich die Abgeltungssteuer. „Das heißt, auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an“, erläutert Scherfling.