Soziale Medien verlangen zu viele Daten
(dpa) Nutzer der populärsten sozialen Netzwerke können trotz der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach wie vor kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Studie. Sie kritisiert, dass wichtige Voreinstellungen in vielen Fällen nicht datenschutzfreundlich gestaltet seien, obwohl die DSGVO das bindend vorschreibe.
So bemängeln die Datenschützer, dass Facebook, Instagram, Whatsapp, Twitter, Snapchat und Linkedin die Benutzer auffordern, die Kontakte auf dem Smartphone an den Anbieter zu übertragen. Whatsapp könne ohne eine Kontaktsynchronisation überhaupt nicht genutzt werden.
Kritisch sehen die Verbraucherschützer auch die Praxis, nach den Mobilfunknummern der Anwender zu fragen. Anhand dieser Nummer könnten die Anwender über mehrere Dienste hinweg eindeutig identifiziert werden. Der Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO lege jedoch fest, dass per Voreinstellung nicht mehr persönliche Daten erhoben werden dürften, als für das Funktionieren einer Anwendung nötig sei. Die Angabe der Mobilfunknummer ist nach Auffassung der Datenschützer in den meisten Fällen für die Registrierung nicht erforderlich und erschwert zudem die Nutzung des Dienstes unter falschem Namen.
Whatsapp schneidet in der Studie nur bei der Nutzung von Daten für personalisierte Werbung positiv ab – weil der Dienst noch ohne Reklame auskommt. In diesem Punkt kritisieren die Verbraucherschützer die Voreinstellungen der Apps von Facebook, Instagram, Pinterest, Snapchat und Youtube.