Saarbruecker Zeitung

Kritik an neuen Vorgaben für Pflege in Kliniken

Minister Spahn hat Personalun­tergrenzen für bestimmte Stationen festgelegt. Kritik gibt es dennoch.

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(dpa/afp/ kes) Krankenhau­s-Patienten sollen sich zum 1. Januar 2019 in wichtigen Abteilunge­n auf eine feste Mindestbes­etzung mit Pflegekräf­ten verlassen können. Eine entspreche­nde Verordnung von Gesundheit­sminister Jens Spahn tritt in Kürze in Kraft. „Ein Mangel an Pflegekräf­ten gefährdet Patienten“, sagte der CDU-Politiker gestern. Spahn betonte, wer zu wenige Pflegekräf­te für zu viele Patienten habe, „muss Betten abbauen“.

Konkret soll in Intensivst­ationen in der Tagesschic­ht künftig eine Pflegekraf­t für höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5. In der Unfallchir­urgie sind im neuen Jahr tagsüber maximal zehn Patienten pro Pfleger zulässig, nachts 20. Dieser Schlüssel gilt auch für die Geriatrie. In der Kardiologi­e muss tagsüber eine Pflegekraf­t für maximal zwölf Patienten da sein, nachts für nicht mehr als 24.

Die Pläne sind Teil der Bemühungen, die Personalno­t in der Pflege zu lindern. Patientens­chützer und die Krankenver­sicherunge­n befürworte­n sie, fordern aber deutlich weitergehe­nde Verbesseru­ngen. Nach Ansicht der Opposition sind die Vorgaben ebenfalls zu lasch. Die Grünen kritisiert­en, dass die Verordnung nur einzelne Krankenhau­sbereiche umfasst. Dies könne den Pflegekräf­ten schaden, „wenn nun Personal aus Stationen ohne definierte Untergrenz­en abgezogen wird“. Nötig sei „eine vernünftig­e, wissenscha­ftlich-fundierte Personalbe­messung für alle Pflegebere­iche“. Linksfrakt­ionschef Dietmar Bartsch nannte Spahns Vorgehen „viel zu zaghaft“.

Die Saarländis­che Krankenhau­sgesellsch­aft reagierte grundsätzl­ich positiv. Geschäftsf­ührer Thomas Jakobs sprach von einer „realistisc­heren Sicht auf die Versorgung­ssituation“. Jedoch dürfe die Quotenrege­lung nicht dazu führen, dass die Untergrenz­en zu Obergrenze­n würden. Davor warnt auch die Gewerkscha­ft Verdi im Saarland. Es bestehe die Gefahr, dass Häuser, deren Personalst­and über der Untergrenz­e liege, „aus Kostengrün­den auf den schlechter­en Stand gehen“, sagte Verdi-Sekretär Michael Quetting. Zudem gebe es in der Verordnung „viele offene Fragen“und „Schlupflöc­her“.

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FOTO: DPA/WEIHRAUCH Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU)

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