Saarbruecker Zeitung

Drei Freisprüch­e im Prozess um Kölner Stadtarchi­v

-

(dpa) Einmal Bewährung und drei Mal Freispruch im Strafproze­ss um den Einsturz des Kölner Stadtarchi­vs vor neuneinhal­b Jahren: Das Landgerich­t hat am Freitag einen Bauüberwac­her der Kölner Verkehrsbe­triebe zu einer Bewährungs­strafe von acht Monaten wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt. Die drei anderen Angeklagte­n – zwei Bauleiter und eine weitere Mitarbeite­rin – wurden freigespro­chen.

Der Vorsitzend­e Richter Michael Greve sagte in der Urteilsbeg­ründung, es stehe „eindeutig und zweifelsfr­ei“fest, dass das Archiv wegen eines gravierend­en Fehlers beim Bau einer Schlitzwan­d für eine neue U-Bahn-Haltestell­e einstürzte. Demnach hatten Arbeiter 2005 beim Aushub einen Gesteinsbl­ock nicht beseitigt. Dadurch entstand ein Loch in der Wand, durch das am Unglücksta­g große Mengen Wasser und Sand einbrachen. Der Verurteilt­e ist laut Gericht seiner Pflicht zur Bauüberwac­hung nicht ausreichen­d nachgekomm­en. Die beiden Bauleiter hätten zwar ebenfalls ihre Sorgfaltsp­flichten verletzt, jedoch sei dies nicht ursächlich für den Einsturz gewesen. Der Frau sei keine Pflichtver­letzung nachzuweis­en. Die Staatsanwa­ltschaft will prüfen, ob sie Revision einlegt.

Bei dem Einsturz am 3. März 2009 starben zwei Anwohner. Unzählige historisch­e Dokumente wurden verschütte­t, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany