Rheuma ist nicht das Ende im Beruf
Die Gelenkerkrankung kann bei der Arbeit stark einschränken, aber Betroffene müssen ihren Job deshalb nicht aufgeben.
die gesetzliche Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der Sozialhilfe zuständig. Diese Reha-Träger haben in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Ansprechstellen eingerichtet. Rheumatiker können sich dort oder auch in den Landesverbänden der Rheuma-Liga beraten lassen.
Rheumatiker können beispielsweise Zuschüsse beantragen, wenn sie dauerhaft ein Auto brauchen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen – oder wenn sie erst kürzlich eines gekauft haben, dass nun behindertengerecht umgebaut werden muss.
Auch viele Jüngere leiden unter der Gelenkerkrankung. Nach Schätzungen der Deutschen Rheuma-Liga gibt es bundesweit 17 Millionen Betroffene – viele von ihnen stehen mitten im Berufsleben. Welche Grenzen sind ihnen gesetzt?„Generell sind nahezu alle Berufe für Rheumatiker geeignet“, sagt Wahl-Wachendorf. Oft seien innerbetriebliche Veränderungen möglich, um die Arbeit zu erleichtern. Idealerweise werde die Tätigkeit in wechselnden Körperhaltungen ausgeübt, also sitzend, stehend oder gehend. So blieben die Gelenke in Bewegung. Wenig förderlich seien Kälte, Erschütterungen – etwa als Arbeiter auf einer Baustelle. Schwere Lasten zu heben sei ebenfalls zu vermeiden.
Sollte eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr möglich sein, können Beschäftigte oft auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Firma wechseln. Die Arzthelferin, die ihre Finger nicht mehr so gut bewegen kann und daher Probleme beim Blutabnehmen hat, arbeitet dann etwa im Empfang. Oder der Heizungsbauer, der keine schweren Rohre mehr tragen kann, kümmert sich um den Kundendienst. Allerdings klappt so ein betriebsinterner Wechsel nicht immer. In solchen Fällen kommt gegebenenfalls eine Weiterbildung oder eine Umschulung infrage.
Mit einer Weiterbildung etwa kann sich ein Bäcker kaufmännische Fähigkeiten aneignen, um in einem Unternehmen seiner Branche im Büro die Arbeit wieder aufzunehmen. Eine Umschulung bereitet dagegen auf ein völlig neues Tätigkeitsfeld vor. „Sowohl Weiterbildung als auch Umschulung werden von der Rentenversicherung oder von der Arbeitsagentur genehmigt und finanziert“, erklärt Rink.
Wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. „Aber in vielen Fällen sind Betroffene in der Lage, mithilfe von Medikamenten und gelenkschonender Bewegung in ihrer Freizeit ihre Erkrankung gut in den Griff zu bekommen“, sagt Sigrun Rich von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
„Für Rheumatiker werden von Vereinen häufig spezielle Bewegungsprogramme angeboten“, erklärt Rich. Auch Sportarten wie Wassergymnastik oder Wandern seien zu empfehlen. In Selbsthilfegruppen profitierten Erkrankte von den Erfahrungen anderer – und sähen, dass sie mit seinem Schicksal nicht allein sind.