Wenn die Beweise fehlen, gehen Kläger leer aus
Nach einem geplatzten Flug konnte eine Passagierin die Behauptung, falsch beraten worden zu sein, nicht belegen.
(dpa) Ein Urlauber muss beweisen können, dass er vom Reisebüro falsch über Einreisebestimmungen beraten wurde, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen, wenn er wegen unzureichender Ausweispapiere nicht an Bord eines Flugzeugs gelassen wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 271 C 12313/16), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“berichtet.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise nach Ägypten. Die Klägerin wollte mit einem Personalausweis verreisen, der nur noch fünf Monate gültig war. Ihr Ehemann besaß nur einen vorläufigen Personalausweis. Für deutsche Staatsbürger ist für die Einreise nach Ägypten jedoch ein Reisepass oder ein Personalausweis mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit über die Reise hinaus nötig. Die beiden Passagiere wurden daher vom Flughafenpersonal abgewiesen und durften nicht mitfliegen.
Der Reiseveranstalter hatte in seinen Katalogen über die korrekten Einreisebestimmungen informiert. Die Klägerin erklärte aber, der Mitarbeiter im Reisebüro habe ihr auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Einreise auch mit vorläufigem Personalausweis möglich sei. Der Mann wies die Behauptung zurück. Die Beweislast lag bei der Klägerin, daher ging sie bei dem Verfahren leer aus.