Saarbruecker Zeitung

Wenn die Beweise fehlen, gehen Kläger leer aus

Nach einem geplatzten Flug konnte eine Passagieri­n die Behauptung, falsch beraten worden zu sein, nicht belegen.

- Produktion dieser Seite: Nina Scheid, Jakob Kulick, Peter Bylda

(dpa) Ein Urlauber muss beweisen können, dass er vom Reisebüro falsch über Einreisebe­stimmungen beraten wurde, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen, wenn er wegen unzureiche­nder Ausweispap­iere nicht an Bord eines Flugzeugs gelassen wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts München (Az.: 271 C 12313/16), über das die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrif­t „ReiseRecht aktuell“berichtet.

In dem verhandelt­en Fall ging es um eine Flugreise nach Ägypten. Die Klägerin wollte mit einem Personalau­sweis verreisen, der nur noch fünf Monate gültig war. Ihr Ehemann besaß nur einen vorläufige­n Personalau­sweis. Für deutsche Staatsbürg­er ist für die Einreise nach Ägypten jedoch ein Reisepass oder ein Personalau­sweis mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit über die Reise hinaus nötig. Die beiden Passagiere wurden daher vom Flughafenp­ersonal abgewiesen und durften nicht mitfliegen.

Der Reiseveran­stalter hatte in seinen Katalogen über die korrekten Einreisebe­stimmungen informiert. Die Klägerin erklärte aber, der Mitarbeite­r im Reisebüro habe ihr auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Einreise auch mit vorläufige­m Personalau­sweis möglich sei. Der Mann wies die Behauptung zurück. Die Beweislast lag bei der Klägerin, daher ging sie bei dem Verfahren leer aus.

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FOTO: D.MARCK/VILLE DE NÎMES Gegenüber des Musée de la Romanité steht die antike Arena von Nîmes. Zur Zeit der Römer fanden über 20 000 Zuschauer darin Platz.

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