Saarbruecker Zeitung

Pirat aus Somalia muss sieben Jahre in Haft

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Wegen der Entführung eines Öltankers vor der Küste von Somalia hat das Landgerich­t Zweibrücke­n einen Seepiraten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe gegen den 35-Jährigen gestern wegen erpresseri­schen Menschenra­ubes.

(dpa) Wegen der Entführung eines Öltankers vor der Küste von Somalia hat das Landgerich­t Zweibrücke­n einen Seepiraten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe gegen den 35-Jährigen am Montag unter anderem wegen eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresseri­schen Menschenra­ubes, wie ein Sprecher berichtete. Die Staatsanwa­ltschaft hatte zuvor acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigu­ng hielt eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren für ausreichen­d.

Der Mann war später als Asylbewerb­er nach Deutschlan­d gekommen und aufgrund seiner Fingerabdr­ücke als möglicher Mittäter an der Schiffsent­führung im Mai 2012 identifizi­ert worden. Damals hatten mit Panzerfäus­ten bewaffnete Piraten den griechisch­en Öltanker an der Küste vor dem ostafrikan­ischen Land in ihre Gewalt gebracht. Sie entführten die Besatzung und hielten diese gefangen, bis die Reederei im März 2013 Lösegeld zahlte. Laut Anklage gehörte der nun verurteilt­e Mann zur Führungseb­ene der Piraten und erhielt rund 100 000 US-Dollar (etwa 86 500 Euro) vom Lösegeld. Auch wenn Somalia der Tatort war, konnte der Fall in Deutschlan­d strafrecht­lich verfolgt werden. Das gilt für schwere Verbrechen, die sich gegen das Völkerrech­t richten oder gegen internatio­nalgeschüt­zte Rechtsgüte­r. Dazu zählt unter anderem auch Seepirater­ie. Produktion dieser Seite: Teresa Bauer

Oliver Schwambach

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