Saarbruecker Zeitung

Mann erwürgte Freundin: War es Mord?

-

(wi) War es ein Mord oder ein Fall von Totschlag? Im Strafproze­ss gegen einen Saarländer, der seine 21 Jahre alte Freundin erwürgt hat, wurden gestern die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwä­ltin und die Anwälte der Familie der getöteten Frau forderten jeweils eine lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes für den 24 Jahre alten Angeklagte­n. Er habe die Frau aus niedrigen Beweggründ­en getötet, weil sie sich einem anderen Mann zugewandt habe. Der Verteidige­r stufte die Tat dagegen als Totschlag ein und beantragte eine Haftstrafe von elf Jahren für seinen Mandanten. Nun sind die Richter des Saarbrücke­r Landgerich­ts am Zug. Sie wollen ihr Urteil am Donnerstag­morgen verkünden.

Dreh- und Angelpunkt der Entscheidu­ng dürfte die Frage sein, ob ein so genanntes Mordmerkma­l vorliegt. Nicht jeder, der einen anderen Menschen tötete, ist nämlich automatisc­h ein Mörder. Laut Strafgeset­zbuch wird jemand, der einen anderen umbringt, wegen Totschlags mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Eine Verurteilu­ng wegen Mordes ist erst möglich, wenn zu der Tötung weitere, besonders verwerflic­he Punkte dazu kommen. Dann wird lebenslang­e Haft verhängt.

Im konkreten Fall gehen die Vertreter von Anklage und Nebenklage von solchen niedrigen Beweggründ­en bei dem Angeklagte­n aus. Die Staatsanwä­ltin wies darauf hin, dass der 24-Jährige bereits ganz am Anfang ihrer Beziehung zu der jungen Frau sinngemäß gesagt habe: „Wenn Du mich betrügst, wenn Du mich belügst, dann werde ich Dich erwürgen.“Auch in der Nacht der Trennung, als er von dem neuen Mann im Leben der 21-Jährigen erfuhr, habe er per WhatsApp Nachricht gedroht, die Frau zu erwürgen.

Wenige Tage später habe der Angeklagte die junge Frau zu einem klärenden Gespräch in die ehemals gemeinsame Wohnung in Neunkirche­n gebeten. Dort habe der Mann seine Aggression­en ausgelebt. Er habe die Frau gepackt, geschlagen, zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und gewürgt. Mindestens fünf bis sechs Minuten habe der Todeskampf gedauert. Vielleicht auch zehn Minuten. Und sogar als der Mann sicher war, dass sie tot ist, habe er immer weiter zugedrückt. Danach habe er eine Zigarette geraucht und auf die Polizei gewartet.

Aus Sicht des Verteidige­rs war die Tat kein Mord. Der Angeklagte habe sich seit der Trennung immer mehr in seine Wut gesteigert. Bei dem Gespräch mit seiner Ex-Freundin sei das Fass schließlic­h übergelauf­en. Der Mann habe die Frau aus Wut über deren Verhalten umgebracht. Das sei ein Fall von Totschlag. Wie die Richter das sehen, das ist offen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany