Saarbruecker Zeitung

Gesunde Afghanen dürfen abgeschobe­n werden

- Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg Pascal Becher

(epd) Alleinsteh­ende gesunde Männer im arbeitsfäh­igen Alter dürfen nach Afghanista­n abgeschobe­n werden. Dies entschied der baden-württember­gische Verwaltung­sgerichtsh­of ( VGH) im Asylverfah­ren eines afghanisch­en Staatsange­hörigen gestern in Mannheim. Die Revision zum Bundesverw­altungsger­icht wurde nicht zugelassen. (AZ: A 11 S 316/17)

Geklagt hatte ein Afghane, der im Iran aufgewachs­en und im Herbst 2015 nach Deutschlan­d gekommen war. Mit seinem Asylantrag hatte er geltend gemacht, dass er nicht abgeschobe­n werden dürfe. Weil die Sicherheit­slage und die humanitäre­n Bedingunge­n dort extrem schlecht seien, drohe ihm die Verelendun­g. Als abgeschobe­ner Rückkehrer aus Westeuropa werde er dort zudem stigmatisi­ert. Er habe auch kein Netzwerk in Afghanista­n, das ihn unterstütz­en könne.

Der Argumentat­ion, wonach ihm in Kabul die Verelendun­g drohe, folgten die Richter nicht. Zwar träfen Rückkehrer dort auf extrem widrige Lebensbedi­ngungen. Die verfügbare­n Erkenntnis­se ließen aber nicht den Schluss zu, dass „jede aus Europa abgeschobe­ne Person in Kabul so gefährdet sei, dass ihr eine unmenschli­che oder erniedrige­nde Behandlung im Sinne der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion drohe“, so das Gericht.

Im Fall eines weiteren Klägers (A 11 S 2642/17) werde das Verfahren fortgesetz­t, weil dessen individuel­les Schicksal weiterer Aufklärung bedarf, teilte der VGH mit.

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