Saarbruecker Zeitung

Land gewinnt Rechtsstre­it um HTW-Hochhaus

Das Landgerich­t hat eine Klage der Baufirmen auf Erstattung der MillionenM­ehrkosten beim Umbau des HTW-Hochhauses abgewiesen. Auf einem Teil der Mehrkosten dürfte das Land dennoch sitzen bleiben.

- VON JOHANNES SCHLEUNING

SAARBRÜCKE­N Der Skandal um die Millionen-Mehrkosten und jahrelange­n Verzögerun­gen beim Umbau des Hochhauses für die Saarbrücke­r Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW ) hatte der Landesregi­erung viel Kritik eingetrage­n. Ursprüngli­ch sollte das umgebaute ehemalige Saarbrücke­r Gesundheit­samt im Herbst 2013 bezugsfert­ig sein. Doch erst rund viereinhal­b Jahre später (im Mai dieses Jahres) wurde es offiziell als Erweiterun­gsbau für die HTW eingeweiht. Und statt der ursprüngli­ch geplanten Gesamtkost­en von rund 15,5 Millionen Euro schlugen bei den Baufirmen schließlic­h weit über 25 Millionen Euro zu Buche. Wer für die Mehrkosten von rund 10 Millionen aufkommen sollte, darüber stritten die Arbeitsgem­einschaft der beteiligte­n Baufirmen (Arge) und das Land monatelang vor Gericht. Gestern nun fiel ein Urteil zugunsten des Landes. Das Landgerich­t in Saarbrücke­n wies die Klage der Arge ab.

Die 15. Zivilkamme­r des Landgerich­ts sah für einen Erstattung­sanspruch der Arge keine Grundlage, wie der Vorsitzend­e Richter Steffen Kaiser gestern zur Urteilsbeg­ründung erklärte. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich „bei den zusätzlich angefallen­en Arbeiten um Leistungen, zu deren Erbringung die Arge nach dem ursprüngli­ch vereinbart­en Vertrag verpflicht­et war“. Die Mehrkosten von rund 10 Millionen Euro waren vor allem durch massive Nachbesser­ungen beim Brandschut­z entstanden, die die Untere Bauaufsich­tsbehörde im Laufe der Umbauarbei­ten gefordert hatte. Bei dem umstritten­en PPP-Projekt („Public Private Partnershi­p“) hatte das Land dem privaten Partner Falko GmbH Planung, Bau, Finanzieru­ng und Betrieb des Gebäudes übertragen.

Dem Rechtsstre­it lagen Unklarheit­en bei der Studentenz­ahl zugrunde, die das Hochhaus nutzen sollten. Die Arge, die im Auftrag des privaten Investors Falko GmbH die Umbauten im Jahr 2012 begann, hatte zunächst einen Bauantrag für ein Verwaltung­sgebäude zur Nutzung von maximal 200 Studenten gestellt. Nach Auffassung des Landes hatte sich die Falko GmbH aber vertraglic­h verpflicht­et, ein Gebäude für rund 1000 Studenten zu planen und zu bauen. Die schließlic­h im September 2013 aufgrund der höheren Studentenz­ahl von der Unteren Bauaufsich­tsbehörde geforderte­n Nachbesser­ungen beim Brandschut­z sorgten daraufhin für fortwähren­de Streitigke­iten zwischen den Vertragspa­rtnern und jahrelange Verzögerun­gen. Nach Auffassung des Gerichts war jedoch zwischen der Falko GmbH beziehungs­weise der Arge und dem Land „zu keinem Zeitpunkt eine Nutzungsbe­schränkung auf 200 Personen wirksam vereinbart worden“.

Der Vorsitzend­e Richter Steffen Kaiser erklärte gestern, dass Bestandtei­l des ursprüngli­chen Vertrages zwischen der Falko GmbH (beziehungs­weise der Arge) und dem Land zwar ein Brandschut­zkonzept für 200 gleichzeit­ig anwesende Studenten in dem Hochhaus war. Dies habe jedoch im Widerspruc­h gestanden zu der Ausschreib­ung des Landes, wo von bis zu 1000 Studenten während der Prüfungsze­it die Rede gewesen sei. Auch seien mit Blick auf die Gebäudeanf­orderungen 500 Studienanf­ängern erwähnt worden, die ganztägige Einführung­skurse besuchen würden. Zudem habe die Arge die Bestuhlung der Hörsäle übernommen und dafür 851 Stühle bestellt. Ferner habe die Arge die notwendige Kapazität der sanitären Anlagen errechnet und sei dabei von 1183 Personen ausgegange­n. Dies alles widersprec­he einer Nutzungsbe­schränkung des Hochhauses auf maximal 200 Studenten, wie sie die Arge in der Klage angeführt hatte. An der ursprüngli­chen Vertragsve­reinbarung, was überhaupt baulich umgesetzt werden soll (Bausoll), habe auch eine nachträgli­che Rahmenvere­inbarung im Herbst 2016 nichts geändert. Auf diese Vereinbaru­ng hatte der Anwalt der Arge immer wieder verwiesen. Gleichwohl räumte der Vorsitzend­e Richter gestern ein, dass der ursprüngli­che Vertrag zwischen Land und Investor mit Blick auf die Zahl der Personen, die das Hochhaus nutzen würden, sehr wohl auch „Auslegungs­sache“gewesen sei.

Bauministe­r Klaus Bouillon (CDU) erklärte gestern nach der Urteilsver­kündung: „Damit haben wir dem Land Millionenk­osten erspart.“Die Rechtsauff­assung des Landes sei „vollumfäng­lich bestätigt“worden. „Ein Erfolg für das Saarland auf ganzer Linie“, so Bouillon.Tatsächlic­h hat das Land jedoch trotz des juristisch­en Erfolgs Mehrkosten durch die Verzögerun­gen beim Umbau des HTW-Hochhauses schultern müssen. Denn allein die Miete der Ersatzquar­tiere, in denen HTW-Studenten während der Bauverzöge­rungen unterricht­et wurden, dürften nach SZ-Informatio­nen rund 4 Millionen Euro gekostet haben.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Saarländis­chen Oberlandes­gericht erhoben werden.

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FOTO: IRIS MAURER Das HTW-Hochhaus sollte im Herbst 2013 bezugsfert­ig sein. Daraus wurde aber erst über vier Jahre später etwas.

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