Erneuter Sieg für den Ex-Feuerwehrchef
Von einer völligen Rehabilitierung seines Mandanten spricht Josef Schuns Anwalt Gernot Lehr. Damit bleibe nichts von den Vorwürfen übrig, der Ex-Feuerwehrchef habe Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) getäuscht.
SAARBRÜCKEN Erneut hat der geschasste Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, einen juristischen Sieg davongetragen. Denn nun hat auch das Saarbrücker Amtsgericht eine Anklage wegen Betrugs gegen ihn fallen gelassen. Wie Schuns Strafverteidiger Felix Rettenmaier bestätigt, habe ein Richter die entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Es werde zu keinem Prozess in dieser Sache kommen. Schuns Anwalt Gernot Lehr ergänzt: „Damit ist mein Mandant völlig rehabilitiert.“
Eine Strafrichterin am Amtsgericht teilte mit, dass sie es am Dienstag (23. Oktober) abgelehnt habe, das Hauptverfahren zu eröffnen. Grund dafür: Es fehle „der hinreichende Tatverdacht“. Eine Täuschung liege nicht vor, schreibt Präsidialrichterin Katharina Koch.
Die Anklagevertretung war davon überzeugt, dass Schun ein ausgemustertes Feuerwehrauto aus dem Besitz der Landeshauptstadt an den Verein Aero-Club in Pirmasens verschenkt hatte. Schun sei dort selbst Mitglied gewesen. Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) habe er erklärt, der Wagen sei nur noch Schrott wert. Darum habe sie der Weitergabe zugestimmt. Schun bestreitet ihre Darstellung – und bekam jetzt Recht, indem das Gericht kein Hauptverfahren eröffnet.
Es ist nicht der erste Erfolg für den ehemaligen Leiter der einzigen kommunalen Berufsfeuerwehr im Saarland: Bereits am 10. September hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis dessen Freistellung vom Dienst trotz des laufenden Betrugsverfahrens aufgehoben. So kehrte Schun am 10. September ins Rathaus zurück. Seitdem arbeitet er als Brandschutz- und Sicherheitsreferent unter Baudezernent Heiko Lukas. Die Leitung der Berufsfeuerwehr
Gernot Lehr,
bekam er nicht zurück.
Und im Frühjahr hatten ihm Richter am Verwaltungsgericht ein erstes Mal Recht gegeben. Sie hielten die im Dezember von der Rathauschefin ausgesprochene dreimonatige Suspendierung für rechtswidrig. Demnach ließ das Gericht Britz’ Begründung nicht gelten, das Vertrauensverhältnis sei schwer erschüttert. Ausschlaggebend dafür soll ein Wohnhausbrand in der innerstädtischen Saaruferstraße mit vier Toten gewesen sein. Kritiker erhoben in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen Schun, was seinen Führungsstil angeht.
Mit dem neuerlichen Erfolg vor Gericht erleidet die Oberbürgermeisterin eine weitere Schlappe im Rechtsstreit mit Josef Schun. Von ihr war zu der Entscheidung keine Stellungnahme zu erhalten. Stadtpressesprecher Thomas Blug ließ lediglich wissen, dass die Landeshauptstadt in dem Strafverfahren nicht beteiligt sei. Außerdem liege der Verwaltung der Beschluss nicht vor. Blug: „Wir werden uns zu der Angelegenheit daher nicht äußern.“
Unterdessen kann die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen.
„Damit ist mein Mandant völlig rehabilitiert.“
Josef Schuns Anwalt