Saarbruecker Zeitung

Erneuter Sieg für den Ex-Feuerwehrc­hef

Von einer völligen Rehabiliti­erung seines Mandanten spricht Josef Schuns Anwalt Gernot Lehr. Damit bleibe nichts von den Vorwürfen übrig, der Ex-Feuerwehrc­hef habe Oberbürger­meisterin Charlotte Britz (SPD) getäuscht.

- VON MATTHIAS ZIMMERMANN

SAARBRÜCKE­N Erneut hat der geschasste Chef der Saarbrücke­r Berufsfeue­rwehr, Josef Schun, einen juristisch­en Sieg davongetra­gen. Denn nun hat auch das Saarbrücke­r Amtsgerich­t eine Anklage wegen Betrugs gegen ihn fallen gelassen. Wie Schuns Strafverte­idiger Felix Rettenmaie­r bestätigt, habe ein Richter die entspreche­nde Anklage der Staatsanwa­ltschaft zurückgewi­esen. Es werde zu keinem Prozess in dieser Sache kommen. Schuns Anwalt Gernot Lehr ergänzt: „Damit ist mein Mandant völlig rehabiliti­ert.“

Eine Strafricht­erin am Amtsgerich­t teilte mit, dass sie es am Dienstag (23. Oktober) abgelehnt habe, das Hauptverfa­hren zu eröffnen. Grund dafür: Es fehle „der hinreichen­de Tatverdach­t“. Eine Täuschung liege nicht vor, schreibt Präsidialr­ichterin Katharina Koch.

Die Anklagever­tretung war davon überzeugt, dass Schun ein ausgemuste­rtes Feuerwehra­uto aus dem Besitz der Landeshaup­tstadt an den Verein Aero-Club in Pirmasens verschenkt hatte. Schun sei dort selbst Mitglied gewesen. Saarbrücke­ns Oberbürger­meisterin Charlotte Britz (SPD) habe er erklärt, der Wagen sei nur noch Schrott wert. Darum habe sie der Weitergabe zugestimmt. Schun bestreitet ihre Darstellun­g – und bekam jetzt Recht, indem das Gericht kein Hauptverfa­hren eröffnet.

Es ist nicht der erste Erfolg für den ehemaligen Leiter der einzigen kommunalen Berufsfeue­rwehr im Saarland: Bereits am 10. September hatte das Verwaltung­sgericht in Saarlouis dessen Freistellu­ng vom Dienst trotz des laufenden Betrugsver­fahrens aufgehoben. So kehrte Schun am 10. September ins Rathaus zurück. Seitdem arbeitet er als Brandschut­z- und Sicherheit­sreferent unter Baudezerne­nt Heiko Lukas. Die Leitung der Berufsfeue­rwehr

Gernot Lehr,

bekam er nicht zurück.

Und im Frühjahr hatten ihm Richter am Verwaltung­sgericht ein erstes Mal Recht gegeben. Sie hielten die im Dezember von der Rathausche­fin ausgesproc­hene dreimonati­ge Suspendier­ung für rechtswidr­ig. Demnach ließ das Gericht Britz’ Begründung nicht gelten, das Vertrauens­verhältnis sei schwer erschütter­t. Ausschlagg­ebend dafür soll ein Wohnhausbr­and in der innerstädt­ischen Saaruferst­raße mit vier Toten gewesen sein. Kritiker erhoben in diesem Zusammenha­ng schwere Vorwürfe gegen Schun, was seinen Führungsst­il angeht.

Mit dem neuerliche­n Erfolg vor Gericht erleidet die Oberbürger­meisterin eine weitere Schlappe im Rechtsstre­it mit Josef Schun. Von ihr war zu der Entscheidu­ng keine Stellungna­hme zu erhalten. Stadtpress­esprecher Thomas Blug ließ lediglich wissen, dass die Landeshaup­tstadt in dem Strafverfa­hren nicht beteiligt sei. Außerdem liege der Verwaltung der Beschluss nicht vor. Blug: „Wir werden uns zu der Angelegenh­eit daher nicht äußern.“

Unterdesse­n kann die Saarbrücke­r Staatsanwa­ltschaft Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerich­ts einlegen.

„Damit ist mein Mandant völlig rehabiliti­ert.“

Josef Schuns Anwalt

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BECKER&BREDEL ?? Josef Schun, der ehemalige Chef der Saarbrücke­r Berufsfeue­rwehr, erringt abermals einen Sieg vor Gericht.
ARCHIVFOTO: BECKER&BREDEL Josef Schun, der ehemalige Chef der Saarbrücke­r Berufsfeue­rwehr, erringt abermals einen Sieg vor Gericht.
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FOTO: BECKER&BREDEL Bessere Zeiten: Oberbürger­meisterin Charlotte Britz mit Berufsfeue­rwehrchef Josef Schun während einer Benefizakt­ion 2016.

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