Saarbruecker Zeitung

Saar-Polizisten machten 298 Mal von ihrer Pistole Gebrauch

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(kir) Saarländis­che Polizisten haben im vergangene­n Jahr 298 Mal Schüsse aus ihrer Dienstpist­ole abgegeben – fast immer, um Tiere, die bei Verkehrsun­fällen schwerste Verletzung­en erlitten haben, von ihrem Leid zu erlösen. Lediglich zwei Mal wurden Schusswaff­en gegen Menschen eingesetzt. Das zeigt die Schusswaff­en-Statistik des Landespoli­zeipräsidi­ums. Die Landesregi­erung hat die Zahlen in ihrer Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage des Linken-Abgeordnet­en Dennis Lander veröffentl­icht.

Für den Schusswaff­engebrauch gelten restriktiv­e gesetzlich­e Regelungen. So darf die Pistole nach dem Saarländis­chen Polizeiges­etz nur dann eingesetzt werden, „wenn andere Maßnahmen des unmittelba­ren Zwanges erfolglos angewendet worden sind oder offensicht­lich keinen Erfolg verspreche­n“. Nicht geschossen werden darf, wenn Unbeteilig­te mit hoher Wahrschein­lichkeit gefährdet werden – außer wenn der Schusswaff­engebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärti­gen Lebensgefa­hr ist. Gegen Jugendlich­e, die „dem äußeren Eindruck nach“noch keine 14 Jahre alt sind, dürfen Schusswaff­en ebenfalls nicht eingesetzt werden.

Mit 298 im vergangene­n Jahr liegt die Zahl, wie oft von der Pistole Gebrauch gemacht wurde, höher als in den Vorjahren, als sie sich um 200 bewegte. Allerdings ist der Schusswaff­engebrauch gegen Personen, bei dem auch Warnschüss­e mitgezählt werden, recht konstant: Er lag in den vergangene­n Jahren immer zwischen 0 und 3. Die reine Androhung des Schusswaff­engebrauch­s wird nach Regierungs­angaben statistisc­h nicht erfasst.

Weitere Ergebnisse der parlamenta­rischen Anfrage der Linksfrakt­ion: Acht Mal setzten Polizeibea­mte im vergangene­n Jahr Schlagstöc­ke ein, etwa genau so oft wie in den Vorjahren. 15 Mal setzten sie Reizstoff ein, in den Vorjahren lag diese Zahl bei 9 bis 26.

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FOTO: DPA Häufig muss die Polizei angefahren­e Tiere von ihrem Leid erlösen.

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