Saarbruecker Zeitung

Organspend­e ist auch mit 98 Jahren noch möglich

Ob ein Organ für eine Transplant­ation geeignet ist, hängt immer vom biologisch­en, nicht vom kalendaris­chen Alter des Spenders ab.

- Produktion dieser Seite: Nora Ernst Oliver Schwambach

(red) Über 10 000 Menschen warten in Deutschlan­d auf ein Spenderorg­an. Elisabeth Höfle und Tanja Rögner vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtrans­plantation und der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung beantworte­ten Leserfrage­n zum Thema Organspend­e. Wir drucken Auszüge aus den Beratungsg­esprächen.

Müssen wir als Eltern einwillige­n, wenn unser 17-jähriger Sohn Organspend­er werden will?

EXPERTIN Nein, laut Transplant­ationsgese­tz können Minderjähr­ige ihre Bereitscha­ft zur Organ- und Gewebespen­de ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruc­h ab dem 14. Lebensjahr erklären.

Ich kann mir nicht vorstellen, welche Organe man spenden kann. Was kommt da infrage?

EXPERTIN Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeic­heldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappe­n, Teile der Blutgefäße, des Knochengew­ebes, des Knorpelgew­ebes und der Sehnen.

Wird im Fall des Falles das medizinisc­h Mögliche getan, wenn ich Organspend­er bin?

EXPERTIN

Es geht jedem Arzt vorrangig um die Genesung seines Patienten und nicht um das Wohlergehe­n eines eventuelle­n Organempfä­ngers. Dazu hat er sich auch mit dem hippokrati­schen Eid verpflicht­et.

Meine Frau und ich sind schon Rentner und denken, dass wir zu alt für Organspend­e sind.

EXPERTIN Es gibt keine feste Altersgren­ze dafür. Entscheide­nd ist immer das biologisch­e, nicht das kalendaris­che Alter. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplant­ation geeignet sind, kann ohnehin erst im Fall einer tatsächlic­hen Spende medizinisc­h überprüft werden. Der älteste Organspend­er war 98 Jahre alt. Seine Leber und Nieren wurden erfolgreic­h transplant­iert.

Gibt es für die Organspend­e Geld? Oder werden die Bestattung­skosten bezahlt?

EXPERTIN Weder noch, denn das Transplant­ationsgese­tz schreibt vor, dass die Spende ausschließ­lich auf einer freien, humanitäre­n Entscheidu­ng beruhen soll.

Organspend­eausweise gibt es beim gebührenfr­eien Infotelefo­n, Tel. (08 00) 904 04 00.

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