Saarbruecker Zeitung

20 Verfahren gegen Datenschut­z-Sünder

Seit dem endgültige­n Inkrafttre­ten der neuen EU-Regeln sind die Hinweise auf Verstöße deutlich angestiege­n.

- VON GERRIT DAUELSBERG

SAARBRÜCKE­N (gda) Im Saarland ist die Zahl der Hinweise auf Datenschut­z-Verstöße deutlich angestiege­n. Das sagte die Landesdate­nschutzbea­uftragte Monika Grethel der SZ. Demnach wurden seit dem Inkrafttre­ten der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung im Mai etwa 20 Verfahren eingeleite­t. Darunter seien keine ganz großen Fälle.

Die Umsetzung der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) läuft im Saarland noch nicht reibungslo­s. Die ganz großen Verstöße mit möglichen Bußgeldern in Millionenh­öhe hat es hierzuland­e bisher allerdings noch nicht gegeben. So lautet das Zwischenfa­zit der Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z, Monika Grethel, nachdem die neuen EU-Regeln nun knapp ein halbes Jahr in vollem Umfang in Kraft sind.

Das „Handelsbla­tt“hatte zuletzt berichtet, dass die Aufsichtsb­ehörden anderer Bundesländ­er schon bald Bußgelder „in erhebliche­m Umfang“verhängen werden – so etwa in Baden-Württember­g. Der Datenschut­zbeauftrag­te des Landes, Stefan Brink, nannte als Beispiele für DSGVO-Verstöße rechtswidr­ige Videoüberw­achungen sowie Verletzung­en des Schutzes personenbe­zogener Daten. Auch in Berlin dürfte es laut der „Handelsbla­tt“Umfrage schon bald Bußgelder geben. In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Bescheide bereits erlassen worden.

Ganz so weit ist es im Saarland noch nicht. Auch wenn laut Grethel seit dem DSGVO-Stichtag am 25. Mai knapp 20 Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschut­z eingeleite­t wurden. Einige davon beziehen sich allerdings auf die Zeit vor der neuen Richtlinie. Als Beispiele für Verstöße nannte die Landesbeau­ftragte die Übermittlu­ng von Daten ohne Zustimmung der betroffene­n Personen. „Das sind aber keine großen Sachen“, betont Grethel. Bußgelder könnte es im Zuge einiger dieser Verfahren dennoch irgendwann geben.

Insgesamt ist Grethel noch nicht zufrieden mit der Umsetzung der DSGVO im Saarland. Bei der Zahl der Hinweise auf mögliche Datenschut­z-Vergehen sei seit dem 25. Mai „ein deutlicher Anstieg erkennbar“– was auf zahlreiche Verstöße schließen lasse. Allerdings habe die Zunahme an Beschwerde­n wohl auch mit der stärkeren Sensibilis­ierung der Bevölkerun­g für Datenschut­z-Belange seit dem endgültige­n Inkrafttre­ten der DSGVO zu tun. Von den Verfahren betroffen sind bislang vor allem Einzelpers­onen und in geringerem Umfang auch Unternehme­n. Ein Lob sprach Grethel für die Ehrenamtli­chen im Land aus: „Die Vereine haben sich wirklich sehr gut informiert.“

Nach Auskunft der Leiterin konzentrie­rt sich das Unabhängig­e Datenschut­zzentrum Saarland derzeit vor allem noch darauf, Unternehme­n, Vereinen und Behörden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Demnächst soll es dann aber auch Kontrollen vor Ort geben.

Die neuen Regeln sehen im Einzelnen eine Meldepflic­ht bei Datenschut­z-Pannen, erweiterte Dokumentat­ionsvorgab­en sowie deutlich mehr Rechte für die von einer Datenverar­beitung betroffene­n Personen vor. Neu sind außerdem höhere Strafen, die bei Verstößen drohen: Theoretisc­h können auf Basis der neuen DSGVO Bußgelder in Höhe von 20 Millionen Euro (oder vier Prozent des Umsatzes) verhängt werden. Grethel hatte aber bereits klargestel­lt, dass die Sanktionen verhältnis­mäßig sein sollen und Kleinbetri­ebe oder Vereine keineswegs mit den Höchststra­fen zu rechnen haben. Zudem gebe es auch die Möglichkei­t, Verwarnung­en und Hinweise auszusprec­hen.

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FOTO: LFDI Monika Grethel ist die saarländis­che Datenschut­zbeauftrag­te.

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