Saarbruecker Zeitung

Entlastung der Saar-Kommunen jetzt greif bar

Die ersten hochqualif­izierten Notfallsan­itäter sind mit ihrer Ausbildung fertig. Doch für ihren Einsatz gibt es (noch) keine zweifelsfr­eie Rechtsgrun­dlage. Was nun?

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SAARBRÜCKE­N (red) Die schwarz-rote Koalition im Saarland steht offenbar vor einer Einigung bei den Kommunalfi­nanzen. Demnach haben führende Kommunalpo­litiker einen Kompromiss erarbeitet, der Vorschläge von CDU und SPD enthält und sich innerhalb der finanziell­en Vorgaben der Landes (50 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaus­halt) bewegt. Das Geld soll ab 2020 jeweils zur Hälfte genutzt werden, um 50 Prozent der kommunalen Kassenkred­ite durch das Land abzulösen und anderersei­ts stärker in die sanierungs­bedürftige Infrastruk­tur der Kommunen zu investiere­n.

VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N

Der Rettungsdi­enst im Saarland ist seit kurzem noch ein bisschen besser auf medizinisc­he Notfälle vorbereite­t als bisher schon. Denn Ende September, Anfang Oktober haben die ersten 28 Notfallsan­itäter nach dreijährig­er Ausbildung ihr Examen abgelegt. Notfallsan­itäter haben mehr Befugnisse als Rettungsas­sistenten (zwei Jahre Ausbildung; siehe Infokasten). Sie dürfen, bis der Notarzt eintrifft, zum Beispiel hochwirksa­me Schmerz- und Narkosemit­tel verabreich­en und sind in der Lage, bei lebensbedr­ohlichen Herzrhythm­usstörunge­n einen externen Herzschrit­tmacher anzulegen.

Das Problem: Obwohl seit über drei Jahren klar ist, dass die ersten Notfallsan­itäter im Herbst 2018 ihre dreijährig­e Ausbildung abschließe­n werden, gibt es im Saarland bislang keine Rechtsgrun­dlage für ihren Einsatz in den 55 Rettungswa­gen. Der Landtag lässt sich Zeit mit der Anpassung des Rettungsdi­enstgesetz­es. Zwar liegt ein Entwurf des Innenminis­teriums nach SZ-Informatio­nen in der Schublade. Allerdings will die große Koalition in dem gleichen Entwurf auch die Vergabe des Rettungsdi­enstes neu regeln, und dafür soll erst noch ein wichtiges Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) abgewartet werden. Es könnte also locker Frühjahr 2019 oder noch später werden, bis das neue Gesetz beschlosse­n ist und Klarheit herrscht.

In der aktuellen Fassung des Gesetzes ist geregelt, dass sich in einem Rettungswa­gen – neben dem geringer qualifizie­rten Fahrer – „mindestens ein Rettungsas­sistent“um den Patienten kümmern muss. Als das Gesetz entstand, war das die höchste nicht-ärztliche Qualifikat­ion im Rettungsdi­enst. Bei den bislang rund 220 Notfallsan­itätern, die ursprüngli­ch Rettungsas­sistenten waren und eine Weiterbild­ung draufgesat­telt haben, ist das unproblema­tisch, weil sie ja noch die alte Qualifikat­ion haben.

Aber was den Einsatz der 28 Neuen betrifft, die sich direkt zum Notfallsan­itäter haben ausbilden lassen,

herrscht in der saarländis­chen Rettungsdi­enst-Szene Unsicherhe­it. Zwar wird, wer das Gesetz mit gesundem Menschenve­rstand liest, zum Ergebnis kommen, dass es dem Geist des Gesetzes entspricht, dass anstelle eines Rettungsas­sistenten auch ein höher qualifizie­rter Notfallsan­itäter eingesetzt werden kann. Die Frage ist aber, ob es nicht Ärger geben könnte, wenn sich irgendein findiger Jurist darauf stürzt und haarspalte­risch auf dem Wortlaut herumreite­t.

Das Problem ist beim Zweckverba­nd Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung (ZRF) bestens bekannt. „Ein rechtssich­erer Einsatz der Notfallsan­itäter wird letztlich erst möglich sein, wenn das saarländis­che Rettungsdi­enstgesetz in Kraft getreten ist und dort dann auch der Einsatz von Notfallsan­itätern

so enthalten ist wie jetzt im Gesetzesen­twurf“, sagt Bernhard Roth, Geschäftsf­ührer des Zweckverba­nds. „Dies ist auch einer der Gründe, weshalb der ZRF Saar auf die schnellstm­ögliche Verabschie­dung des Gesetzes drängt.“

Bislang setzen einige Rettungswa­chen die neuen Notfallsan­itäter erst einmal nur als Ergänzung zu Rettungsas­sistenten ein. Der ZRF will nun nach Absprache mit dem Fachrefera­t im Innenminis­terium die Betreiber der 37 Rettungswa­chen aber darüber informiere­n, dass der Einsatz von Notfallsan­itätern als „erster Mann/erste Frau“im Rettungswa­gen sehr wohl möglich ist. Denn die Ausbildung zum Notfallsan­itäter sei „mindestens als gleichwert­ig, aus unserer Sicht eindeutig als höherwerti­g“anzusehen als die Ausbildung zum Rettungsas­sistenten.

 ?? SYMBOLFOTO: CARSTEN REHDER/DPA ?? 28 frischgeba­ckene Notfallsan­itäter gibt es seit kurzem im Saarland. Doch für ihren Einsatz in den 55 Rettungswa­gen gibt es bislang keine rechtliche Grundlage – der Landtag lässt sich Zeit.
SYMBOLFOTO: CARSTEN REHDER/DPA 28 frischgeba­ckene Notfallsan­itäter gibt es seit kurzem im Saarland. Doch für ihren Einsatz in den 55 Rettungswa­gen gibt es bislang keine rechtliche Grundlage – der Landtag lässt sich Zeit.

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