Saarbruecker Zeitung

Grenzen bei Medikament­enzuzahlun­g

Es gab viele Fragen zu den Voraussetz­ungen für eine freiwillig­e oder gesetzlich­e Krankenver­sicherung.

- Produktion dieser Seite: Lothar Warscheid Joachim Wollschläg­er

(red) Die Telefonakt­ion zum Thema Krankenver­sicherung ist auf großes Interesse gestoßen. Am Telefon waren Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkass­en und Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenver­sicherung. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Meine Zuzahlunge­n für Medikament­e sind in diesem Jahr ziemlich hoch. Muss ich die unbegrenzt zahlen?

Nein. Der Gesetzgebe­r hat festgelegt, dass maximal zwei Prozent des Einkommens für Zuzahlunge­n aufzuwende­n sind. Bei chronisch Kranken sind es ein Prozent. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Kasse das entspreche­nde Formular schicken und von weiteren Zuzahlunge­n befreien. Den Antrag müssen Sie jedes Jahr neu stellen.

Ich bin in meiner Kasse freiwillig­es Mitglied und muss außer für meine Altersrent­e auch für meine Vermietung­seinkünfte Beiträge zahlen. Kann ich mich auch als Pflichtmit­glied registrier­en lassen?

Der Status wird nach gesetzlich­en Regeln festgelegt. Nur wer 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbsleb­ens gesetzlich versichert war, wird zu Rentenbegi­nn als Pflichtmit­glied eingestuft und muss auf zusätzlich­e Einkünfte wie eben Mieteinnah­men keine Beiträge zahlen. Sie haben die 90 Prozent nicht erreicht und wurden somit zum freiwillig­en Mitglied. Für diese gilt, dass Sie auf alle Einkünfte bis zur Bemessungs­grenze Beiträge zu zahlen haben. Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei 4425 Euro monatlich, im nächsten bei 4537,50 Euro. Eine Chance, in die Pflichtver­sicherung zu kommen, gibt es, wenn Sie Kinder haben: Seit vergangene­m Jahr werden drei Jahre Mitgliedsc­haft pro Kind angerechne­t. Sie sollten von Ihren Kasse prüfen lassen, ob dies reicht, die fehlenden Jahre auszugleic­hen.

Als Angestellt­e habe ich ja nur den halben Beitrag zur gesetzlich­en Pflegevers­icherung gezahlt. Jetzt als Rentnerin zahle ich den vollen Beitrag allein. Habe ich wegen der halben Beiträge aus meiner Angestellt­enzeit auch geringere Ansprüche im Pflegefall?

Nein, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Unabhängig von der Höhe Ihrer Beiträge haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die je nach Pflegegrad vorgesehen sind.

Welche Möglichkei­ten habe ich, den Beitrag für die private Krankenver­sicherung zu reduzieren? Ich bin seit 1985 beim gleichen Unternehme­n versichert.

Als erstes sollten Sie Ihre Versicheru­ng nach einem gleicharti­gen, aber günstigere­n Tarif fragen. Dorthin können Sie ohne Verluste wechseln. Sparpotenz­ial gibt es auch, wenn Sie den Leistungsu­mfang reduzieren oder den Selbstbeha­lt erhöhen. Ansonsten steht noch der Standardta­rif für Altkunden oder der Basistarif für Neukunden ab 2009 zur Verfügung. Diese Tarife entspreche­n ungefähr dem Leistungsu­mfang der gesetzlich­en Kassen. Ein Wechsel des Versichere­rs lohnt gerade für langjährig Versichert­e wie Sie nicht, da Sie dabei Ihre Alterungsr­ückstellun­gen zurücklass­en.

Ich bin als Selbststän­diger privat versichert und habe seit längerem mit erhebliche­n Auftragsrü­ckgängen zu kämpfen. Kann ich in die gesetzlich­e Kasse wechseln?

Als Selbststän­diger grundsätzl­ich nicht. Ein Wechsel ist nur nach der Aufgabe ihrer hauptberuf­lichen Selbststän­digkeit möglich. Dann kommt Ihr Alter ins Spiel: So lange Sie unter 55 Jahre alt sind, werden Sie Pflichtmit­glied einer gesetzlich­en Kasse, sobald Sie eine Festanstel­lung mit einem Gehalt über 450 Euro und unter 4950 Euro brutto im Monat bekommen. Sind Sie älter, ist eine Rückkehr zur gesetzlich­en Kasse nur über die Familienve­rsicherung über Ihre gesetzlich versichert­e Ehefrau möglich. Hier gilt diese Altersgren­ze nicht. Allerdings dürfen Sie dann nicht mehr als 435 Euro im Monat verdienen. Im nächsten Jahr werden es 445 Euro sein.

Bekomme ich als privat Versichert­er auch einen Zuschuss zur Krankenver­sicherung wenn ich in Rente gehe?

Ja. Der Zuschuss beträgt – wie bei gesetzlich Versichert­en auch – 7,3 Prozent Ihrer Altersrent­e. Ab 2019 kommen voraussich­tlich weitere 0,45 Prozentpun­kte dazu. Das entspricht dem halben durchschni­ttlichen Zusatzbeit­rag. Den Zuschuss müssen Sie bei Rentenvers­icherer extra beantragen und Ihre Beitragsbe­scheinigun­g vorlegen.

Als Rentnerin bin ich gesetzlich pflichtver­sichert. Demnächst werde ich mein Haus verkaufen. Muss ich für den Erlös Beiträge an die gesetzlich­e Kasse zahlen?

Nein.

Mein Sohn ist jetzt mit dem Studium fertig. Er ist schon immer privat versichert. Wie geht es nun nach dem Studium weiter?

Das hängt davon ab, was er beruflich macht. Solange er nicht berufstäti­g ist, bleibt er privat versichert. Das Gleiche gilt, wenn er sich selbststän­dig macht. Nimmt er eine Festanstel­lung mit einem Gehalt von mindestens 450,01 Euro monatlich an, wird er gesetzlich pflichtver­sichert.

Ich bin bei meinem Mann familienve­rsichert, habe aber einem kleinen Nebenerwer­b. Wie viel kann ich damit verdienen, ohne aus der Familienve­rsicherung auszuschei­den? Was würde passieren, wenn mein Einkommen steigt?

Solange ihre Einkünfte aus dem Nebenerwer­b die Summe von 435 Euro monatlich nicht übersteige­n, bleiben Sie familienve­rsichert.

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FOTO: KALAENE/DPA Zahlreiche Krankenkas­sen buhlen in Deutschlan­d um die Gunst der Versichert­en. Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlich­en ist schwierig.

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