AfD-Landeschef droht weiter Parteiausschluss
Das Parteiausschlussverfahren gegen AfD-Landeschef Josef Dörr ist immer noch anhängig. Dörr soll Mitgliedern der Freien Bürger-Union Doppelmitgliedschaften angeboten haben.
(kir) Das vor zweieinhalb Jahren vom Bundesvorstand eingeleitete Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr ist nach wie vor anhängig, wird mittlerweile jedoch vom Parteigericht der nordrhein-westfälischen AfD bearbeitet. Dies wurde der SZ von Sprechern der Bundespartei und des NRW-Gerichts bestätigt. Begründung: Das Schiedsgericht der AfD Saar ist derzeit nicht arbeitsfähig. Nach internen Querelen ist die Stelle des Vorsitzenden Richters vakant. Er muss studierter Jurist mit der Befähigung zum Richteramt sein, was die Suche innerhalb der AfD Saar erschwert. Beim Landesparteitag am Sonntag in Quierschied soll ein neuer Anlauf unternommen werden.
Das Parteiausschlussverfahren hatte der Bundesvorstand im April 2016 eingeleitet. Er wirft dem 80-Jährigen vor, dieser habe Mitgliedern der Freien Bürger-Union (FBU) 2015 satzungswidrige Doppelmitgliedschaften angeboten. Dörr bestreitet dies. Das Bundesschiedsgericht zeigte sich aber bereits 2016 überzeugt, dass der Vorwurf zutrifft, und kam zu dem Schluss, dass Dörr sich dabei bewusst gewesen sei, „dass sich unter den Mitgliedern der FBU auch ehemalige Mitglieder der NPD und überzeugte Rechtsextremisten befinden“. Allerdings, so der damalige Gerichtsvizepräsident Thomas Seitz, sei dies nicht Ausdruck einer eigenen rechtsextremen Gesinnung von Dörr, sondern nur Mittel zum Zweck, um die AfD Saar nach seinen Vorstellungen zu gestalten.
Das aus dem gleichen Grund gegen Dörrs Stellvertreter Lutz Hecker eingeleitete Parteiausschlussverfahren wurde bereits vor einem Jahr gestoppt. Die Verdachtsmomente hatten sich nicht erhärtet.