Saarbruecker Zeitung

„Elternforu­m Inklusion“in Saarbrücke­n

- Produktion dieser Seite: A. Stallmann, J. Laskowski, J. Wingertsza­hn

(red) Für Eltern von Kindern mit besonderem Unterstütz­ungsbedarf, die jetzt vor der Entscheidu­ng zur Einschulun­g stehen, veranstalt­et der Verein „Miteinande­r Leben Lernen“(MLL) zum 4. Mal das „Elternforu­m Inklusion“. Ziel der Veranstalt­ung ist es, alle Fragen rund um die Einschulun­g zu beantworte­n. Vertreter des Bildungsmi­nisteriums, des Schulamtes, des Jugendamte­s und des Landesamte­s für Soziales stehen dort Rede und Antwort. In einer anschließe­nden Gesprächsr­unde berichten Eltern und Lehrkräfte über ihre Erfahrunge­n mit einer „inklusiven Beschulung“. Die Veranstalt­ung ist am 28. November in der Arbeitskam­mer des Saarlandes, Fritz-Dobisch Str. 6-8. Das kündigt MLL an.

Zum Hintergrun­d der Veranstalt­ung schildert MLL ein Fallbeispi­el: Die Kindergart­enzeit für Tim geht dem Ende zu. Er ist sechs und seine Einschulun­g ist im kommenden Jahr. Für Tims Eltern steht eine wichtige Entscheidu­ng an. Ihr Sohn hat von Geburt an eine Körperbehi­nderung und sitzt im Rollstuhl. Sollen sie ihn in der Regelschul­e oder in der Förderschu­le anmelden? „Die intellektu­ellen Voraussetz­ungen für eine Regelschul­e hat er“, sagt Mutter Laura und fügt hinzu: „Mit seinen Händen ist er etwas langsamer in der Bewegung, aber im Rolli ist er schneller als alle anderen unterwegs“. Um die optimalen Bedingunge­n für die Entwicklun­g ihres Kindes zu finden, wollen sich Tims Eltern an einer Regelschul­e und an einer Körperbehi­ndertensch­ule informiere­n. „Am liebsten würden wir Tim in einer Regelschul­e anmelden“, sagt Laura: „Wir werden aber noch genau prüfen, ob dort alle Voraussetz­ungen für seine uneingesch­ränkte Teilhabe am Unterricht geboten werden, wie zum Beispiel ein WC für Rollstuhlf­ahrer und ein Aufzug.“

Weiter erläutert MLL, dass im Saarland kurz nach Inkrafttre­ten der UN-Behinderte­nrechtskon­vention die Weichen für eine inklusive Beschulung gestellt wurden. In der Konvention haben sich alle Länder verpflicht­et, „alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die zielgerich­tet und wirksam sind, um ein inklusives Bildungssy­stem zügig aufzubauen“. Seither regelt im Saarland die Inklusions­verordnung das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderun­g.

Anmeldung, Tel. (0681) 687970. http://www.mll-saar.de

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