Saarbruecker Zeitung

Nicht alle Fluggastre­cht-Portale sind seriös

Bei einigen Online-Anbietern ist nicht auf den ersten Blick ersichtlic­h, wie hoch die Provision ausfällt.

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(dpa) Bei kurzfristi­gen Annullieru­ngen und Flugverspä­tungen von mehr als drei Stunden steht Passagiere­n nach der EU-Fluggastre­chteverord­nung eine Entschädig­ung zu. Verbrauche­r können zwar direkt bei der Fluggesell­schaft nachfragen. Doch das klappt nicht immer. Nach den Erfahrunge­n von Fairplane, einem führenden Fluggastre­chte-Portal, stellen sich etwa Easyjet, Iberia, Eurowings und Ryanair oft quer. In solchen Fällen können Fluggastre­cht-Portale im Internet helfen.

Für Verbrauche­r gibt es zwei Möglichkei­ten, an ihr Geld zu kommen. Bei der Inkasso-Variante bestreitet das Portal für den Kunden das juristisch­e Verfahren und kassiert im Erfolgsfal­l eine Provision. Andere Anbieter kaufen dem Passagier den Anspruch ab und versuchen, ihn selbst durchzuset­zen. In diesem Fall ist die Provision aber meist höher.

Je nach Anbieter kann die Provision üppig ausfallen. Bei EUclaim sind es etwa 26,76 Prozent der Entschädig­ungssumme. Stehen einem Verbrauche­r beispielsw­eise 250 Euro zu, erhält er 183,06 Euro. Das Portal behält 66,90 Euro. Der Anbieter Fairplane nennt 24 bis 35 Prozent. Airhelp behält 25 Prozent der Entschädig­ungssumme. EUflight entschädig­t ausschließ­lich sofort. Der Abschlag beträgt satte 42 Prozent. Dafür gibt es das Geld binnen 24 Stunden.

Wie die Fachzeitsc­hrift „fvw“(Ausgabe 21/2018) berichtet, gibt es inzwischen 30 solcher Fluggastre­cht-Portale auf dem deutschen Markt. Doch manche arbeiteten mit grenzwerti­gen Methoden. Bemängelt wird beispielsw­eise, dass die genaue Höhe der Provision zunächst nicht ersichtlic­h sei. Oder dass von den Fluggesell­schaften bereits bezahlte Entschädig­ungen nicht sofort an den Passagier ausgezahlt würden.

Verbrauche­r sollten sich zunächst immer direkt an die Fluggesell­schaft wenden. Auch die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (söp) kann helfen. Das ist kostenlos, das Ergebnis aber nicht bindend. Führt all dies nicht zum Erfolg, kann ein Online-Anbieter beauftragt werden.

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