Saarbruecker Zeitung

Sorgen über Rettungsdi­enst „unbegründe­t“

Rechtswiss­enschaftle­r kritisiere­n Diskussion über den Einsatz von Notfallsan­itätern.

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(kir) Mehrere auf Rettungsdi­enstund Gefahrenab­wehrrecht spezialisi­erte Juristen haben die Diskussion über den Einsatz von Notfallsan­itätern im saarländis­chen Rettungsdi­enst kritisiert. „Die Sorgen sind unseres Erachtens völlig unbegründe­t“, schreiben die fünf Rechtswiss­enschaftle­r, die an der Rettungsdi­enstschule Saar und an diversen Hochschule­n unterricht­en und allesamt selbst im Rettungsdi­enst oder in Feuerwehre­n engagiert sind, in einer gemeinsame­n Erklärung, die der SZ vorliegt.

Die Diskussion war aufgekomme­n, weil die ersten 28 Notfallsan­itäter kürzlich ihre dreijährig­e Ausbildung abgeschlos­sen hatten, im Saarländis­chen Rettungsdi­enstgesetz für die medizinisc­he Betreuung eines Patienten im Rettungswa­gen aber noch die Qualifikat­ion Rettungsas­sistent (zwei Jahre Ausbildung) vorgeschri­eben ist. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es noch keine Notfallsan­itäter gab. In den Rettungswa­chen und bei den Hilfsorgan­isationen hatte deshalb Unsicherhe­it geherrscht, zum Teil wurden Notfallsan­itäter nur als Ergänzung von Rettungsas­sistenten eingesetzt. Der Zweckverba­nd Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmnierun­g Saar (ZRF) steht auf dem Standpunkt, dass ein rechtssich­erer Einsatz der Notfallsan­itäter erst möglich ist, wenn das Gesetz geändert wird. In der Zwischenze­it hat der ZRF jedoch nach Absprache mit dem Innenminis­terium darüber informiert, dass ein Einsatz der höher qualifizie­rten Notfallsan­itäter möglich ist.

Den Juristen ist schleierha­ft, wie diese Diskussion überhaupt entstehen konnte. Sie erläutern, bei der Auslegung von Gesetzen sei nicht allein der bloße Wortlaut entscheide­nd, sondern auch Sinn und Zweck der Vorschrift, die Systematik der Regelungen im Gesamtkont­ext des Gesetzes sowie der Wille des Gesetzgebe­rs. Im Gesetz stehe zwar, dass sich in einem Rettungswa­gen neben dem Fahrer „mindestens ein Rettungsas­sistent“befinden muss. „Dass die Urheber des Gesetzes jedoch einem noch höher qualifizie­rten Rettungsdi­enstmitarb­eiter versagen wollten, diese Position einzunehme­n, hat unserer Erfahrung – mit Verweis auf den Sinn und Zweck des Gesetzes – bisher weder ein Gericht noch sonst ein Jurist ernsthaft vertreten“, so das Fazit der Experten. In anderen Bundesländ­ern, zum Teil mit wortgleich­en Vorschrift­en, sei dies noch nie ernsthaft in Zweifel gezogen worden.

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FOTO: IRIS MAURER Noch ein „Aufsteiger“: Marc Pink, Küchenchef im Wallerfang­er „Landwerk“, mit dem „Golden Egg“.

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