Saarbruecker Zeitung

Totschlags­prozess: Staatsanwa­lt fordert sechseinha­lb Jahre Haft

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(dpa) Im Saarbrücke­r Totschlags­prozess hat die Staatsanwa­ltschaft am Montag sechseinha­lb Jahre Haft für den 18 Jahre alten Angeklagte­n gefordert. Der Deutsche soll Ende April in Saarbrücke­n einen 16-Jährigen bewusstlos geschlagen, über den Boden geschleift und in die Saar geworfen haben. Das 16-jährige Opfer pakistanis­cher Herkunft war acht Stunden nach dem Vorfall an Sauerstoff­mangel im Gehirn gestorben. Ein minderschw­erer Fall sei nicht gegeben, sagte Oberstaats­anwalt Stephan Wern.

Der Anwalt der Mutter des Opfers, Khubaib-Ali Mohammed, sprach von einer „besonderen Dimension von unkontroll­ierter Jugendgewa­lt“und forderte ein Strafmaß, das deutlich über dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft liegen müsse. Verteidige­r Christian Kessler dagegen forderte eine Jugendstra­fe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zur Tat. Ein Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Laut Anklage war der 16-Jährige in der Saarbrücke­r Innenstadt zusammen mit einem Freund auf eine Gruppe rund um den Angeklagte­n getroffen. Dort habe es eine Schlägerei um Drogen gegeben, weil der Freund das gewünschte Haschisch nicht bezahlen konnte. Der Angeklagte soll den 16-jährigen, der den Streit schlichten wollte, bewusstlos geschlagen und ins Wasser geworfen haben. Das Opfer sei sofort untergegan­gen und habe erst eine halbe Stunde später geborgen werden können. Eine Augenzeugi­n hatte ausgesagt, der Täter habe das Opfer mutwillig in das Wasser geworfen.

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FOTO: OLIVER DIETZE/DPA Vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n wird der Fall des 18-Jährigen derzeit verhandelt.

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