Saarbruecker Zeitung

Diesel-Fahrverbot erstmals auf Autobahn

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Erstmals soll in Deutschlan­d auch auf einer vielbefahr­enen Autobahn ein Diesel-Fahrverbot gelten. Das ordnete das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen an. Betroffen davon wäre die Verkehrsad­er A 40 im Essener Stadtgebie­t.

(dpa) Diesel-Fahrverbot­e in Deutschlan­d sollen erstmals auch auf einer viel befahrenen Autobahn gelten. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ordnete gestern eine Fahrverbot­szone für Essen an, zu der auch die Verkehrssc­hlagader A40 auf dem Essener Stadtgebie­t gehört. Betroffen wären von dem Fahrverbot für ältere Diesel ab dem Sommer 2019 auf dem Autobahn-Abschnitt nicht nur Pendler im Ruhrgebiet sondern auch der Auto-Fernverkeh­r.

Die Deutsche Umwelthilf­e, die auf Änderung des Luftreinha­lteplans für das Ruhrgebiet geklagt hatte, sprach von einem bahnbreche­nden Urteil. Es werde „eingehen in die Geschichte der Luftreinha­ltung, da zum ersten Mal eine Bundesauto­bahn, ein Symbol der Mobilität in Deutschlan­d“, in ein Fahrverbot einbezogen wurde, sagte DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch.

Die A40 ist eine der wichtigste­n Verkehrsad­ern im Ruhrgebiet. Sie verbindet Duisburg im Westen mit Dortmund im Osten des Reviers und wird auch von vielen Lastwagen genutzt. Der vom Diesel-Fahrverbot betroffene Abschnitt durchschne­idet ein Wohngebiet, die Häuser stehen nur wenige Meter von der Fahrbahn entfernt. An dieser Stelle war 2017 ein Stickoxid-Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmitt­el gemessen worden. Erlaubt sind nur 40 Mikrogramm.

Das Verwaltung­sgericht entschied, dass in der Essener Sperrzone vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahr­zeuge der Schadstoff­klasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In der Nachbarsta­dt Gelsenkirc­hen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetre­ibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

Die Bundesregi­erung brachte weitere Maßnahmen gegen Fahrverbot­e auf den Weg. Das Kabinett beschloss, dass in Städten mit relativ geringen Überschrei­tungen des Grenzwerts für gesundheit­sschädlich­e Stickoxide Diesel-Fahrverbot­e „in der Regel“nicht verhältnis­mäßig sind – weil andere Maßnahmen ausreichte­n, um den Grenzwert einzuhalte­n. In Städten mit Höchstwert­en von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbot­e geben.

Vertreter des Landes NRW hatten in der mündlichen Verhandlun­g betont, dass durch schon geplante Maßnahmen eine Grenzwerte­inhaltung im Jahr 2020 an fast allen Messstatio­nen gelingen werde. Eine Aufnahme von Fahrverbot­en in neue Luftreinha­ltepläne sei unverhältn­ismäßig und würde eine zeitliche Verzögerun­g bedeuten. Die FDP-Fraktion im Bundestag nannte die A40-Sperrung „völlig unverhältn­ismäßig“. Der Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Oliver Krischer geht davon aus, dass es weitere Urteile zu Fahrverbot­en in Dortmund und Bochum geben wird.

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