Saarbruecker Zeitung

VW erringt Etappensie­g über Neue Halberg Guss

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(dpa) Volkswagen hat im Rechtsstre­it mit dem Zulieferer Neue Halberg Guss (NHG) einen Etappensie­g errungen: Rund 46 Millionen Euro Vermögen des Autozulief­erers aus Saarbrücke­n werden eingefrore­n. NHG dürfe das Geld vorerst nicht ausgeben, entschied gestern das Landgerich­t Braunschwe­ig. (Az.: 22 O 5376/18)

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil einen Antrag von VW von Anfang Dezember 2018. Mit dem Einfrieren der Gelder soll sichergest­ellt werden, dass VW eventuell noch Rückforder­ungen gegen die Neue Halberg Guss durchsetze­n kann, sagte eine Gerichtssp­recherin. Nachdem die zur Prevent-Gruppe gehörende NHG die Preise für seine Autoteile deutlich erhöht hatte, hatte der Wolfsburge­r Autokonzer­n zwischen April und Juni 2018 rund 42 Millionen Euro an NHG gezahlt. Um den Betrieb aufrechtzu­halten, akzeptiert­e VW den Aufpreis unter Vorbehalt.

Das Landgerich­t entschied, VW habe sich in einer Zwangslage befunden: Die unzureiche­nde Belieferun­g durch NHG Anfang Mai 2018 etwa habe zu Ausfällen im Werk Salzgitter geführt. Ferner urteilten die Richter, dass die Preiserhöh­ungen als Wucher eingestuft werden könnten, da sie deutlich über der zulässigen Grenze von 100 Prozent lagen. Offen ließ das Landgerich­t, ob die Höhe der Rückforder­ung berechtigt sei. Dies sei nicht im Eilverfahr­en zu klären, es müsse im Hauptsache­verfahren ein Sachverstä­ndigenguta­chten eingeholt werden. Auch ob VW Anspruch auf Rückzahlun­g habe, sei nicht zu klären gewesen, sagte eine Sprecherin.

NHG zeigte sich einem Sprecher zufolge enttäuscht über die Entscheidu­ng. Sie käme allerdings nicht unerwartet, da die Tendenz bereits in der Verhandlun­g im Dezember zu erkennen gewesen sei. „Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrückli­ch vor“, sagte der Sprecher.

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