Linke: Paragraf zu tätlichen Angriffen auf Polizei streichen
(kir) Die Linke im Landtag fordert die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 114, der bei tätlichen Angriffen auf im Dienst befindliche Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte drei Monate bis fünf Jahre Haft androht. Natürlich müssten Polizisten vor Gewalttaten geschützt werden, ebenso wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte und jeder andere Bürger, erklärte der Linken-Abgeordnete Dennis Lander. Für den Paragrafen 114 habe es aber schon bei dessen Einführung im Jahr 2017 keinen rechtlichen Bedarf gegeben. „Denn natürlich waren gefährliche, einfache oder auch nur versuchte Körperverletzungen an Polizeibeamtinnen und -beamten strafbar – so wie bei allen anderen Menschen auch.“
Der Paragraf 113 sanktioniert Widerstand (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) gegen eine Vollstreckungshandlung, etwa eine Festnahme. Der neue Paragraf 114 stellt darüber hinaus auch Angriffe auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte unter Strafe, die bei einer Diensthandlung, etwa einer Streife, angegriffen werden – es muss also keine Vollstreckungshandlung vorliegen. Beide Paragrafen sind auch auf Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter anwendbar. Der SR berichtet unter Berufung auf das Justizministerium, dass im Saarland seit der Gesetzesänderung 500 mal wegen Widerstandes und 79 Mal wegen eines tätlichen Angriffs ermittelt wurde.
Härtere Strafen, wie von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) gefordert, führten nicht zu einer stärkeren Abschreckung, sagte Lander. Unter dem Begriff „tätlicher Angriff“werde keineswegs nur schwere körperliche Gewalttaten verstanden, sondern bereits etwa das bloße Schubsen eines Polizeibeamten. Die jetzige Rechtslage führe dazu, dass sich friedliche Bürger bei Demonstrationen eingeschüchtert fühlen können, so Lander.