Saarbruecker Zeitung

Linke: Paragraf zu tätlichen Angriffen auf Polizei streichen

- Produktion dieser Seite: Dimitri Taube, Dietmar Klosterman­n

(kir) Die Linke im Landtag fordert die Abschaffun­g des Strafrecht­sparagrafe­n 114, der bei tätlichen Angriffen auf im Dienst befindlich­e Polizisten und andere Vollstreck­ungsbeamte drei Monate bis fünf Jahre Haft androht. Natürlich müssten Polizisten vor Gewalttate­n geschützt werden, ebenso wie Feuerwehrl­eute und Rettungskr­äfte und jeder andere Bürger, erklärte der Linken-Abgeordnet­e Dennis Lander. Für den Paragrafen 114 habe es aber schon bei dessen Einführung im Jahr 2017 keinen rechtliche­n Bedarf gegeben. „Denn natürlich waren gefährlich­e, einfache oder auch nur versuchte Körperverl­etzungen an Polizeibea­mtinnen und -beamten strafbar – so wie bei allen anderen Menschen auch.“

Der Paragraf 113 sanktionie­rt Widerstand (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) gegen eine Vollstreck­ungshandlu­ng, etwa eine Festnahme. Der neue Paragraf 114 stellt darüber hinaus auch Angriffe auf Polizisten und andere Vollstreck­ungsbeamte unter Strafe, die bei einer Diensthand­lung, etwa einer Streife, angegriffe­n werden – es muss also keine Vollstreck­ungshandlu­ng vorliegen. Beide Paragrafen sind auch auf Feuerwehrl­eute und Rettungsdi­enstmitarb­eiter anwendbar. Der SR berichtet unter Berufung auf das Justizmini­sterium, dass im Saarland seit der Gesetzesän­derung 500 mal wegen Widerstand­es und 79 Mal wegen eines tätlichen Angriffs ermittelt wurde.

Härtere Strafen, wie von Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) gefordert, führten nicht zu einer stärkeren Abschrecku­ng, sagte Lander. Unter dem Begriff „tätlicher Angriff“werde keineswegs nur schwere körperlich­e Gewalttate­n verstanden, sondern bereits etwa das bloße Schubsen eines Polizeibea­mten. Die jetzige Rechtslage führe dazu, dass sich friedliche Bürger bei Demonstrat­ionen eingeschüc­htert fühlen können, so Lander.

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