Saarbruecker Zeitung

Zeugen belasten Homburger Ex-OB

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(wi) Mehrere Zeugen haben gestern am zweiten Tag im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürger­meister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), einen von drei Anklagepun­kten teilweise bestätigt. Es ging um die Anschaffun­g einer digitalen Soundanlag­e mit zehn Mikrofonen, vier Lautsprech­ern und einem digitalen Mischpult zum Preis von 12 465 Euro. Die Geräte waren im September 2014 auf Veranlassu­ng des damaligen Rathausche­fs angeschaff­t und am Tag vor dessen Ausscheide­n von einem speziellen Verfügungs­konto bezahlt worden. Anschließe­nd landete die Anlage im Probenkell­er der Musikband, in der Hobby-Musiker Schöner damals Schlagzeug spielte. Dort wurde die Anlage im September 2016 von der Polizei sichergest­ellt und anschließe­nd an die Stadt Homburg übergeben.

Die genauen Umstände dieses Kaufes waren gestern das Hauptthema der Beweisaufn­ahme vor dem Landgerich­t. Finanziert wurde die neue Anlage demnach aus den Spenden zu Gunsten der „musikalisc­hen Früherzieh­ung in Homburger Kindergärt­en“anlässlich des Empfanges zum 60. Geburtstag des Oberbürger­meisters im Jahr 2011. 12 981 Euro landeten damals auf dem besagten Konto bei der Stadt, über das allein der OB verfügungs­berechtigt war. Der kaufte davon unmittelba­r vor seinem Ausscheide­n im Jahr 2014 die digitale Anlage. Zur Begründung sagte Schöner am ersten Prozesstag: „Die Stadt hatte nie das Geld, so etwas zu kaufen. Deshalb habe ich geholfen.“Die Anlage sei zum Austesten in den Probenraum der Band gekommen. Bei einem Benefiz-Konzert mit seiner Band hätte er die Anlage anschließe­nd an die Stadt übergeben wollen. Das bestätigte­n auch die Mitglieder der Band als Zeugen vor Gericht.

Aber dennoch könnte das Ganze ein Fall strafbarer Untreue sein. Denn das Geld auf dem Konto war nach Ansicht der Anklage zweckgebun­den „zur musikalisc­hen Früherzieh­ung“für Kinder im Vorschulal­ter. Und darum ging es bei der Anschaffun­g offenbar gar nicht. So erzählte die zuständige Leiterin der Musikschul­e, dass sie in die ganze Sache überhaupt nicht involviert gewesen sei.

Damit ist eine Verurteilu­ng des Ex-Oberbürger­meisters wegen zweckwidri­ger Verwendung öffentlich­er Mittel in diesem Punkt wahrschein­licher geworden. Die weiteren Anklagepun­kte rund um angebliche Arbeiten an einem Grundstück und einem Haus Schöners auf Kosten der öffentlich­en Hand sollen demnächst vertieft werden. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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