Saarbruecker Zeitung

Grünes Licht für Video-Kameras

Polizei testet Überwachun­g in Saarbrücke­n. Datenschut­zbeauftrag­ter Grethel reichen Hinweissch­ilder.

- VON DIETMAR KLOSTERMAN­N

Saar-Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) hat jetzt grünes Licht für den bis Ende Februar laufenden Test der Video-Überwachun­gskameras an der Johanneski­rche und am Hauptbahnh­of in Saarbrücke­n erhalten. Wie die Chefin des Unabhängig­en Datenschut­zzentrums des Saarlandes und Landesdate­nschutzbea­uftragte Monika Grethel der SZ sagte, könnten „die rechtliche­n Voraussetz­ungen für eine räumlich begrenzte Video-Überwachun­g dieser Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestritten werden“. Diese Voraussetz­ungen sind nach Grethels Angaben die „Vorkommnis­se im Umfeld der Johanneski­rche und des Hauptbahnh­ofs“. Dort war es in der jüngeren Vergangenh­eit vermehrt zu Gewalttäti­gkeiten und Diebstähle­n gekommen, die von der Polizei auch im Zusammenha­ng mit der Szene der Drogenabhä­ngigen gesehen werden. Für die Testreihe, die Bouillon als Voraussetz­ung für seine letztendli­che Entscheidu­ng über die Anschaffun­g des effiziente­sten Video-Überwachun­gssystems sieht, gelte aus datenschut­zrechtlich­er Perspektiv­e nichts anderes als für den späteren „Echtbetrie­b“: Grundlage sei dafür das Saar-Polizeiges­etz.

Ob es einen Verbesseru­ngsbedarf bei den derzeit getesteten Geräten, die ihre Bilder in die Polizeizen­trale in der Mainzer Straße senden, gebe, könne sie „aus hiesiger Sicht“nicht bewerten, erklärte Grethel. Im Vorfeld der Testreihe seien jedoch vom Unabhängig­en Datenschut­zzentrum Vorgaben für die technische und organisato­rische Ausgestalt­ung der Video-Überwachun­g gemacht worden, von deren Umsetzung sie ausgehe. Die Hinweis-Schilder auf die Video-Überwachun­g, die Bouillon hatte aufstellen lassen (die SZ berichtete), erfüllten ebenfalls die Anforderun­gen, die für den zukünftige­n „Echtbetrie­b“gelten würden.

Mit der polizeilic­hen Video-Überwachun­g an der Johanneski­rche und am Hauptbahnh­of sei zwar „grundsätzl­ich ein Eingriff in das informatio­nelle Selbstbest­immungsrec­ht der betroffene­n Passanten verbunden“, räumte Grethel ein. Jedoch sei dieser Eingriff im Hinblick auf die konkreten Aufgaben der Polizei an Kriminalit­ätsschwerp­unkten und die Beobachtun­g per Live-Monitoring mit nur anlassbezo­gener Speicherun­g datenschut­zrechtlich „einstweile­n hinnehmbar“, betonte Grethel. „Zu berücksich­tigen ist in diesem Zusammenha­ng auch, dass die von der polizeilic­hen Video-Überwachun­g erfassten Bereiche von Passanten überwiegen­d schnell durchschri­tten werden, so dass der mit der Video-Überwachun­g verbundene Eingriff nicht als schwerwieg­end bezeichnet werden kann“, fügte Grethel hinzu.

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FOTO: LFDI Landesdate­nschutzbea­uftragte Monika Grethel

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