Saarbruecker Zeitung

Polizisten verärgert über Linken-Politiker

Über den Sinn des Strafrecht­sparagrafe­n gegen tätliche Angriffe auf Polizisten wird heftig diskutiert.

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(kir) Der Linken-Innenpolit­iker Dennis Lander hat mit seiner Forderung, den 2017 eingeführt­en Strafrecht­sparagrafe­n 114 zum Schutz der Polizisten und anderer Vollstreck­ungsbeamte­r vor tätlichen Angriffen wieder abzuschaff­en, einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die CDU-Innenpolit­ikerin Ruth Meyer sprach von einem „Schlag ins Gesicht all derjenigen, die Tag für Tag ihre eigene Sicherheit aufs Spiel setzen, um uns zu schützen“.

Der Landesvors­itzende der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP), David Maaß, sieht Lander auf einem „gefährlich­en Weg“. Die GdP habe jahrelang viel Zeit und Kraft investiert, damit auch mit den Mitteln des Strafrecht­s die Gewaltspir­ale gegen Polizisten eingedämmt werde. Die Linksfrakt­ion stelle sich ins politische Abseits, sagte Maaß. Die Deutsche Polizeigew­erkschaft (DPolG) bezeichnet­e Landers Forderung als „völlig Banane“. Die Hemmschwel­le, sich gegen staatliche Einrichtun­gen auch tätlich zur Wehr zu setzen, sinke immer weiter, erklärte DPolG-Landeschef Sascha Alles.

Lander sieht für den neuen Paragrafen 114 keinen Bedarf, weil das Strafgeset­zbuch Polizisten wie alle anderen Menschen bereits vor Körperverl­etzung schütze. Mit dem Paragrafen 114, den Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) gerne verschärfe­n würde, will die Politik Repräsenta­nten des Staates besonders schützen. Wer einen im Dienst befindlich­en Polizisten oder anderen Vollstreck­ungsbeamte­n tätlich angreift, dem drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft.

Lander hatte erklärt, dass Rechtsexpe­rten unter dem Begriff „tätlicher Angriff“nicht nur schwere körperlich­e Gewalttate­n verstünden, sondern „bereits etwa das bloße Schubsen eines Polizeibea­mten“mit mindestens drei Monaten Gefängnis bedroht werde.

Der Bund Deutscher Kriminalbe­amter (BDK) erklärte, nachdem sich die Linke in der Vergangenh­eit „sehr konstrukti­v“zum Themenfeld Polizei eingebrach­t habe, könne dieser Äußerung nur „mit äußerstem Unverständ­nis“entgegnet werden. „Man kann nur hoffen, dass es sich um eine Einzelmein­ung handelt“, so der BDK-Landesvors­tand.

CDU-Politikeri­n Meyer und die Gewerkscha­ften warfen Lander vor, das Schubsen eines Polizeibea­mten zu verharmlos­en. Der DPolG-Vorsitzend­e Alles bezeichnet­e die Aussage als inakzeptab­el, der BDK forderte eine Distanzier­ung. Alles sagte, niemand lasse sich gerne anspucken oder anpöbeln. Friedliche Bürger hätten nichts zu befürchten, unfriedlic­he hingegen schon.

GdP-Chef Maaß widersprac­h auch Landers Einschätzu­ng, dass härtere Strafen nicht zu einer stärkeren Abschrecku­ng führen: „Wer solche Forderunge­n öffentlich macht, hat augenschei­nlich von Straftheor­ien und deren Wirkung keine Ahnung.“Lander hatte sich hingegen auf die empirische Sanktionsf­orschung berufen. Polizisten, so Maaß, dürften „keine lebendige Zielscheib­e für den Frust aus Teilen der Bevölkerun­g“sein“.

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FOTO: LINKSFRAKT­ION Dennis Lander, Linksfrakt­ion, ist seit 2017 Mitglied des saarländis­chen Landtags

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