Saarbruecker Zeitung

Behinderte sollen mehr Rechte bekommen

Arbeitskam­mer fordert von der Landesregi­erung mehr Barrierefr­eiheit.

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(red) Die Arbeitskam­mer begrüßt den Entwurf der Landesregi­erung für ein neues Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber mehr Verbindlic­hkeit der gesetzlich­en Regelungen. „Der vorliegend­e Gesetzentw­urf geht an vielen Stellen nicht über Absichtser­klärungen und Soll-Bestimmung­en hinaus. Ein auf allen Ebenen überzeugen­des Bekenntnis zur Verwirklic­hung der vollen Teilhabe der Menschen mit Behinderun­g fehlt“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsv­orsitzende­r der Arbeitskam­mer des Saarlandes. Außerdem fehlen Sanktionsm­öglichkeit­en, wenn Barrierefr­eiheit nicht eingehalte­n wird.

Der Paradigmen­wechsel hin zu mehr Selbstbest­immung und gesellscha­ftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderun­g muss noch in vielen Bereichen mit Nachdruck vorangetri­eben werden. Dies geht aus Sicht der Arbeitskam­mer nicht ohne den zusätzlich­en Einsatz finanziell­er Ressourcen. „Finanziert werden darf nicht die Behinderun­g, sondern finanziert werden muss deren Überwindun­g“, fordert Caspar. Insbesonde­re in den Bereichen Bau und Verkehr fordert die Arbeitskam­mer die Barrierefr­eiheit verpflicht­end zu regeln. „Barrierefr­eiheit kommt letztendli­ch allen zugute – Menschen mit Behinderun­g, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkinde­rn. Barrierefr­eiheit von Anfang an mitzudenke­n ist im Endeffekt günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen“, betont Caspar. Die Arbeitskam­mer fordert deshalb bei Nicht-Einhaltung der Barrierefr­eiheit gesetzlich­e Sanktionsm­öglichkeit­en. Wirtschaft­liche Interessen dürfen hier nicht handlungsl­eitend sein.

Mit einem neuen Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz will die Landesregi­erung die Teilhabe von Menschen mit Behinderun­g in der Gesellscha­ft verbessern. Das Gesetz wurde im November in erster Lesung vom Landtag angenommen. Vergangene Woche fand das Anhörungsv­erfahren im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie statt. Mit dem Saarländis­chen Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz (SBGG) soll die Barrierefr­eiheit verbessert und damit die umfänglich­e Teilhabe von Menschen mit Behinderun­gen erreicht werden. Die Verwirklic­hung von Barrierefr­eiheit gehört zu den zentralen Prinzipien der UN-Behinderte­nrechtskon­vention, die sowohl von der Europäisch­en als auch von Deutschlan­d seit zehn Jahren als geltendes Recht zu beachten ist. „Barrierefr­eiheit gilt als Grundvorau­ssetzung für die gleichbere­chtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderun­g. Es ist beschämend, dass zehn Jahre nach Inkrafttre­ten der UN-Behinderte­nrechtskon­vention, vieles noch immer nicht umgesetzt ist“, teilt die Arbeitskam­mer des Saarlandes mit.

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FOTO: IMAGO Selbst wenige Stufen wie diese sind für Rollstuhlf­ahrer einfach unüberwind­bare Hinderniss­e.

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