Saarbruecker Zeitung

Kritik an RAG wegen Widerspruc­h gegen strengere Auflagen

Der Illinger Bürgermeis­ter Armin König (CDU) wirft dem Konzern vor, „mit aller Macht Aufwendung­en für eine Grubenwass­erbehandlu­ng zu verhindern“.

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(tau) Im Konflikt um PCB-belastetes Grubenwass­er in saarländis­chen Flüssen hat der Illinger Bürgermeis­ter Armin König (CDU) jetzt das jüngste Vorgehen des Bergbaukon­zerns RAG scharf kritisiert – nämlich den Widerspruc­h der RAG gegen strengere Auflagen. Es geht dabei um die Auflagen des neuen Wasserbesc­heids vom 22. Dezember. König zufolge habe die RAG Widerspruc­h eingelegt, um „zu verhindern, dass sie das mit Giftstoffe­n stark belastete Grubenwass­er vor Einleitung in Flüsse und Bäche vorbehande­ln muss“. Das gelte sowohl für den Klinkenbac­h als auch für den Fischbach. Die RAG wollte dazu am Mittwoch keine Stellungna­hme abgeben.

„Die RAG versucht mit aller Macht, Aufwendung­en für eine Grubenwass­erbehandlu­ng zu verhindern. Das gilt selbst für Maßnahmen, die sie am 29. Juni letzten Jahres selbst vorgeschla­gen hat“, sagt König, der auch Sprecher der Initiative „Wasser ist Leben – Saarheimat schützen – Grubenflut­ung stoppen“ist. Damit leite die RAG weiterhin Giftstoffe in die hoch belasteten Bäche ein, obwohl dies jetzt nicht mehr von den alten Wasserbesc­heiden gedeckt sei.

Wie das saarländis­che Wirtschaft­sministeri­um auf SZ-Anfrage mitteilt, seien die Widersprüc­he fristwahre­nd eingelegt worden und hätten eine aufschiebe­nde Wirkung. Mit anderen Worten: Bis zu einer abschließe­nden Entscheidu­ng im Widerspruc­hsverfahre­n müsse die Forderung nach Errichtung von Grubenwass­erbehandlu­ngsanlagen nicht umgesetzt werden. „Es ist das Recht der RAG, Widerspruc­h dagegen einzulegen“, heißt es aus dem Ministeriu­m. Eine Widerspruc­hsbegründu­ng liegt der Landesregi­erung derzeit noch nicht vor.

Nach Angaben des Saar-Umweltmini­steriums ändern die Widersprüc­he allerdings nichts daran, „dass die RAG dazu verpflicht­et ist, die durch die Einleitung von Grubenwass­er bedingten Überschrei­tungen bei PCB in zwei Gewässern abzustelle­n“und „dass die RAG das Problem bis Ende 2021 gelöst haben muss“. Das Ministeriu­m setze auf eine einvernehm­liche Lösung, heißt es in einer Mitteilung. „Falls nicht, werden unsere Anordnunge­n mit Verwaltung­szwang umgesetzt.“

Für König ist es enttäusche­nd, dass weder das Wirtschaft­s- noch das Umweltmini­sterium die Öffentlich­keit über den Widerspruc­h der RAG informiert haben. Denn dabei handele es sich um eine wichtige Informatio­n – auch mit Blick auf den anstehende­n Erörterung­stermin zum Planfestst­ellungsver­fahren Grubenflut­ung.

Dem Illinger Bürgermeis­ter zufolge hat die RAG bereits im Dezember im Gespräch mit dem Ministeriu­m darauf hingewiese­n, dass ihr Basiskonze­pt die Grubenflut­ung sei – sprich: das Ansteigenl­assen des Grubenwass­ers. „Im Ministeriu­m und im Oberbergam­t ist aber seit langem aktenkundi­g, dass vorerst nicht mit einem für die RAG positiven Abschluss des Planfestst­ellungsbes­chlusses zu rechnen ist, da Widersprüc­he und Klagen zu erwarten seien.“

König hofft nun auf den Landtag und schlägt eine Sitzung des Ausschusse­s für Grubensich­erheit und Bergbaufol­gen vor. Er sei auch gern selbst bereit, den Landtag über seine neuen Erkenntnis­se zu informiere­n.

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FOTO: R. LORENZ/SZ Armin König sorgt sich unter anderem um den Fischbach.

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