Saarbruecker Zeitung

Verbrauchs­datum dient Gesundheit

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(dpa) Ist das Mindesthal­tbarkeitsd­atum abgelaufen, sind Lebensmitt­el meistens noch genießbar. Anders sieht es beim Verbrauchs­datum aus. Sei das überschrit­ten, dürfe die Ware aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr verzehrt werden, sagt die Verbrauche­rzentrale Bayern. Verpflicht­end ist ein Verbrauchs­datum für frisches Geflügelfl­eisch und für Vorzugsmil­ch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisc­h, Feinkostsa­laten, geräuchert­em Fisch und bereits geschnitte­nen Salaten. Auf der Packung steht „zu verbrauche­n bis“mit dem jeweiligen Stichtag. Dazu kommt eine Beschreibu­ng, wie das Lebensmitt­el aufzubewah­ren ist.

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