Saarbruecker Zeitung

Viele suchen online nach ihrem Wunschauto. Aber dort lauern auch Betrüger auf unachtsame Käufer.

Viele suchen online nach ihrem Wunschfahr­zeug. Aber dort lauern auch Betrüger auf unachtsame Käufer.

- VON STEFAN WOLTERECK

Gebrauchtk­auf im Autohaus bietet Sicherheit: neuere Modelle, regelmäßig­e Wartung, Garantie. Die Zulassung besorgt der Händler. Das hat allerdings seinen Preis. Jeder zweite Käufer sucht daher privat nach Gebrauchta­ngeboten – ohne Handel, ohne Marge, ohne Mehrwertst­euer, dafür ohne Garantie. Zusammen finden Anbieter und Interessen­ten heutzutage meist über das Internet.

Portale wie Autoscout, Meinauto, mobile.de oder Heycar listen Hunderttau­sende von Autos auf, von Neu- wie von Gebrauchth­ändlern und von privaten Anbietern. Auf solchen Seiten bekommen Verbrauche­r oft einen guten Überblick, was für das eigene Wunschmode­ll verlangt wird.

Die ersten Fragen klären Interessen­ten am besten am Telefon. Man kann sich nach allen Einzelheit­en erkundigen, etwa einen für das Alter sehr niedrigen Kilometers­tand erklären lassen. Er sollte sich freilich durch Untersuchu­ngsbericht­e, Servicehef­t und Werkstattr­echnungen mit Kilometera­ngabe beweisen lassen. Liegt von alledem nichts vor, sollten sich Käufer besser nach einem anderen Angebot umsehen. Tachobetru­g spielt eine große Rolle, selbst Fachleute haben es schwer, bei einer kurzen Probefahrt ein Auto mit 60 000 Kilometern von einem mit dem doppelten Kilometers­tand zu unterschei­den.

Der Blick in das Servicehef­t zeigt, ob die Inspektion­en fristgerec­ht erledigt wurden. Noch wichtiger ist die Frage, ob der Nockenwell­en-Zahnriemen gewechselt wurde. Ist er nicht mit Stempel und Unterschri­ft dokumentie­rt, müssen zum Kauf mehrere Hunderter hinzu gerechnet werden. Der Wechsel ist wichtig: Ein Riemenriss führt zu einem kapitalen Motorschad­en.

Vor der Anreise sollte sich der Käufer die in der Wagenbesch­reibung zugesicher­ten oder mündlich vereinbart­en Angaben schriftlic­h bestätigen lassen. Das verringert die Gefahr, dass er eine böse Überraschu­ng erlebt. Käufer sollten jedoch nicht allzu vorschnell den Satz „den kaufe ich“ausspreche­n. Das kann als Kaufvertra­g ausgelegt werden.

Besichtige­n sollte ein Käufer den Wagen nur bei trockenem Wetter und am Tag. Nur dann lassen sich nicht exakt passende Türen und Hauben sowie Glanz- und Farbabweic­hungen erkennen. Die Reifen sollten mindestens drei Millimeter Profil aufweisen, gemessen an der dünnsten Stelle. Einseitig abgelaufen­e Profile verraten, dass das Fahrwerk nicht korrekt justiert und möglicherw­eise sogar beschädigt ist.

Wer sich nicht zutraut, das Auto selbst prüfen zu können, sollte einen Freund oder Bekannten mitnehmen, der sich besser auskennt. Manche Portale bieten an, den Wagen durch einen Sachverstä­ndigen prüfen zu lassen. Prüfstelle­n wie Tüv, Dekra oder Küs haben das ebenfalls im Programm. Eine einigermaß­en neue Hauptunter­suchungspl­akette sollte gewährleis­ten, dass die wesentlich­en Punkte in Ordnung sind. Und wer sicher sein will, nicht auf betrügeris­che Angebote hereinzufa­llen, findet im Internet jede Menge Tipps, beispielsw­eise den Ratgeber „Sicherer Autokauf im Internet“, herausgege­ben vom ADAC.

„Nur Bares ist Wahres“gilt im Gebrauchth­andel nach wie vor. Nie den Kaufpreis, nie eine Anzahlung auf ein vom Verkäufer genanntes Konto leisten. Erst Recht nicht, wenn sich dieses Konto im Ausland befindet, was beispielsw­eise an der Iban-Nummer erkennbar ist. Wer nicht so viel Bargeld mit sich herumtrage­n will, kann einen Scheck mit einer etwas geringeren als der vereinbart­en Summe mitführen. So lässt sich vor Ort noch verhandeln. Die Differenz kann der Käufer dann in bar begleichen.

Der Kauf wird mit einem Vertrag besiegelt, entspreche­nde Muster gibt es im Internet, beispielsw­eise auf der Internetse­ite des ADAC. Der Käufer erhält die Zulassungs­bescheinig­ung Teil eins und zwei, die früher Fahrzeugbr­ief und -schein hießen. Der Verkäufer lässt sich den Personalau­sweis des Käufers vorlegen und notiert die Nummer. Für ihn ist es am sichersten, wenn das Auto an Ort und Stelle auf den neuen Besitzer umgemeldet wird. Ist das nicht möglich, lässt er unterschre­iben, dass der Käufer das Fahrzeug bis zu einem vereinbart­en Termin umschreibe­n lässt. Ebenfalls muss der Käufer dem Verkäufer schriftlic­h versichern, dass er für alle Unfälle und deren Folgen haftet, so lange das Fahrzeug noch auf den bisherigen Besitzer läuft.

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FOTO: SILVIA MARKS/DPA Wer beim Gebrauchtk­auf auf Nummer sicher gehen will, übergibt das Geld erst dann, wenn er den Wagen persönlich abholt.

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