Viele suchen online nach ihrem Wunschauto. Aber dort lauern auch Betrüger auf unachtsame Käufer.
Viele suchen online nach ihrem Wunschfahrzeug. Aber dort lauern auch Betrüger auf unachtsame Käufer.
Gebrauchtkauf im Autohaus bietet Sicherheit: neuere Modelle, regelmäßige Wartung, Garantie. Die Zulassung besorgt der Händler. Das hat allerdings seinen Preis. Jeder zweite Käufer sucht daher privat nach Gebrauchtangeboten – ohne Handel, ohne Marge, ohne Mehrwertsteuer, dafür ohne Garantie. Zusammen finden Anbieter und Interessenten heutzutage meist über das Internet.
Portale wie Autoscout, Meinauto, mobile.de oder Heycar listen Hunderttausende von Autos auf, von Neu- wie von Gebrauchthändlern und von privaten Anbietern. Auf solchen Seiten bekommen Verbraucher oft einen guten Überblick, was für das eigene Wunschmodell verlangt wird.
Die ersten Fragen klären Interessenten am besten am Telefon. Man kann sich nach allen Einzelheiten erkundigen, etwa einen für das Alter sehr niedrigen Kilometerstand erklären lassen. Er sollte sich freilich durch Untersuchungsberichte, Serviceheft und Werkstattrechnungen mit Kilometerangabe beweisen lassen. Liegt von alledem nichts vor, sollten sich Käufer besser nach einem anderen Angebot umsehen. Tachobetrug spielt eine große Rolle, selbst Fachleute haben es schwer, bei einer kurzen Probefahrt ein Auto mit 60 000 Kilometern von einem mit dem doppelten Kilometerstand zu unterscheiden.
Der Blick in das Serviceheft zeigt, ob die Inspektionen fristgerecht erledigt wurden. Noch wichtiger ist die Frage, ob der Nockenwellen-Zahnriemen gewechselt wurde. Ist er nicht mit Stempel und Unterschrift dokumentiert, müssen zum Kauf mehrere Hunderter hinzu gerechnet werden. Der Wechsel ist wichtig: Ein Riemenriss führt zu einem kapitalen Motorschaden.
Vor der Anreise sollte sich der Käufer die in der Wagenbeschreibung zugesicherten oder mündlich vereinbarten Angaben schriftlich bestätigen lassen. Das verringert die Gefahr, dass er eine böse Überraschung erlebt. Käufer sollten jedoch nicht allzu vorschnell den Satz „den kaufe ich“aussprechen. Das kann als Kaufvertrag ausgelegt werden.
Besichtigen sollte ein Käufer den Wagen nur bei trockenem Wetter und am Tag. Nur dann lassen sich nicht exakt passende Türen und Hauben sowie Glanz- und Farbabweichungen erkennen. Die Reifen sollten mindestens drei Millimeter Profil aufweisen, gemessen an der dünnsten Stelle. Einseitig abgelaufene Profile verraten, dass das Fahrwerk nicht korrekt justiert und möglicherweise sogar beschädigt ist.
Wer sich nicht zutraut, das Auto selbst prüfen zu können, sollte einen Freund oder Bekannten mitnehmen, der sich besser auskennt. Manche Portale bieten an, den Wagen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Prüfstellen wie Tüv, Dekra oder Küs haben das ebenfalls im Programm. Eine einigermaßen neue Hauptuntersuchungsplakette sollte gewährleisten, dass die wesentlichen Punkte in Ordnung sind. Und wer sicher sein will, nicht auf betrügerische Angebote hereinzufallen, findet im Internet jede Menge Tipps, beispielsweise den Ratgeber „Sicherer Autokauf im Internet“, herausgegeben vom ADAC.
„Nur Bares ist Wahres“gilt im Gebrauchthandel nach wie vor. Nie den Kaufpreis, nie eine Anzahlung auf ein vom Verkäufer genanntes Konto leisten. Erst Recht nicht, wenn sich dieses Konto im Ausland befindet, was beispielsweise an der Iban-Nummer erkennbar ist. Wer nicht so viel Bargeld mit sich herumtragen will, kann einen Scheck mit einer etwas geringeren als der vereinbarten Summe mitführen. So lässt sich vor Ort noch verhandeln. Die Differenz kann der Käufer dann in bar begleichen.
Der Kauf wird mit einem Vertrag besiegelt, entsprechende Muster gibt es im Internet, beispielsweise auf der Internetseite des ADAC. Der Käufer erhält die Zulassungsbescheinigung Teil eins und zwei, die früher Fahrzeugbrief und -schein hießen. Der Verkäufer lässt sich den Personalausweis des Käufers vorlegen und notiert die Nummer. Für ihn ist es am sichersten, wenn das Auto an Ort und Stelle auf den neuen Besitzer umgemeldet wird. Ist das nicht möglich, lässt er unterschreiben, dass der Käufer das Fahrzeug bis zu einem vereinbarten Termin umschreiben lässt. Ebenfalls muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich versichern, dass er für alle Unfälle und deren Folgen haftet, so lange das Fahrzeug noch auf den bisherigen Besitzer läuft.