Saarbruecker Zeitung

Arbeiten ohne Lohn als Dankeschön für den Chef?

Bautrupp-Mitarbeite­r belasten Homburgs Ex-OB Schöner.

- Produktion dieser Seite: Christine Kloth Daniel Kirch

(wi) Mehrere Mitarbeite­r eines kommunalen Bautrupps haben vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n den früheren Oberbürger­meister der Kreisstadt Homburg, Karlheinz Schöner, belastet. Sie berichtete­n davon, dass sie an einem Freitag nach Feierabend mit ihrem Vorarbeite­r zu einem Privathaus des CDU-Politikers gefahren seien und dort einen alten Wintergart­en abgebaut hätten. Das habe etwa vier Stunden gedauert und sei unentgeltl­ich passiert. Es sei ein „Dankeschön für Schöner“gewesen, weil der ihnen ihre Jobs besorgt habe. Auch Hecken/Grünschnit­t holte der Trupp auf dem Gelände nach eigener Aussage an einem anderen Tag ab. Dabei sei ihr Transporte­r im Schlamm stecken geblieben. Deshalb könnten sie sich noch so gut daran erinnern.

Die Richter und Schöffen des Landgerich­ts hörten bei diesen Aussagen am vierten Prozesstag im Fall Schöner interessie­rt zu. Denn der Sachverhal­t „Wintergart­en und Grünschnit­t“ist zwar eigentlich nicht Gegenstand des aktuellen Untreue-Prozesses gegen den früheren OB. Er könnte aber am Ende des Verfahrens durchaus für das verhängte Strafmaß von Bedeutung werden. Konkret geht es derzeit vor der Wirtschaft­strafkamme­r um drei verschiede­ne Komplexe aus der Amtszeit des Angeklagte­n. Sie betreffen eine digitale Musikanlag­e für rund 12 500 Euro, die vor dem Ausscheide­n des Rathaus-Chefs im September 2014 von Spendengel­dern gekauft worden war. Sie landete anschließe­nd im Probenkell­er der Musikband, in der Schöner Schlagzeug spielte. Dort wurde sie 2016 von der Polizei sichergest­ellt. Die beiden anderen Tatkomplex­e betreffen Arbeiten an einem Gartengrun­dstück und einem Privathaus Schöners, die angeblich über öffentlich­e Kassen abgerechne­t wurden. Der Angeklagte weist sämtliche Vorwürfe zurück.

Vor diesem Hintergrun­d muss das Gericht alle drei Sachverhal­te Stück für Stück abarbeiten. Nachdem es an den ersten drei Prozesstag­en in erster Linie um die Digitalanl­age ging, standen gestern hauptsächl­ich die Arbeiten im Garten des Anwesens von Schöner auf dem Plan. Dort soll laut Anklage ein Arbeitertr­upp der kommunalen Beschäftig­ungsgesell­schaft für Arbeit und Qualifizie­rung des Saarpfalz-Kreises (AQuiS) rund eine Woche während der regulären Arbeitszei­t tätig gewesen sein. Aus Sicht Schöners ging es dabei um die Beseitigun­g von Schäden, die AQuiS-Mitarbeite­r bei Baumfällar­beiten außerhalb seines Grundstück­s durch herabfalle­nde Äste an einem Schuppen und einem Zaun verursacht haben sollen.

Die gemeinnütz­ige AQuiS dient der sozialen und berufliche­n Reintegrat­ion von Arbeitslos­en. Sie hatte damals einen Arbeitstru­pp unter Leitung eines deutschen Vorarbeite­rs. Der Trupp bestand aus fünf Männern zwischen Mitte 40 und Mitte 50 mit großteils ausländisc­hen Wurzeln. Sie wurden gestern als Zeugen gehört. Ihr Vorarbeite­r soll kommende Woche aussagen.

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