So legen Nutzer Apps an die kurze Leine
Manche Smartphone-Anwendungen sind allzu neugierig. Der Zugriff der Programme lässt sich jedoch einschränken.
(dpa) Benötigt eine Fitness-App Zugriff auf die Kamera? Und muss die Wasserwaagen-Anwendung den Kalender und die Kontakte lesen? Welche Berechtigungen sie einer App geben, sollten sich Smartphone-Nutzer gut überlegen. Wer unachtsam ist, riskiert, dass seine Daten in die falschen Hände geraten oder dass Schadsoftware auf das Handy gelangt.
Häufig sagt schon die Art der Zugriffsrechte etwas über die Seriosität der Anwendung aus. „Wenn die App zu viele Berechtigungen einfordert, die nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen, würde ich davon abraten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Handy sowohl für private als auch berufliche Zwecke genutzt wird“, sagt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Doch wie erkennt man zwielichtige Programme? „Wer die Nutzerbewertungen liest, kann schon erste Hinweise auf unseriöse Apps erhalten. Die Anzahl der Sterne ist dabei nicht maßgebend, eher der Textinhalt der Bewertungen“, erklärt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal Teltarif.de.
Zwar verlangten die meisten Apps grundsätzlich relativ viele Berechtigungen. Aber oft brauchten die Anwendungen diese gar nicht, um richtig zu funktionieren. Nutzer sollten den Anwendungen daher alle unnötigen Berechtigungen entziehen, raten die Verbraucherschützer.
Bei Android sei das seit der Version 6.0 (Marshmallow) über eine zentrale Verwaltung der Berechtigungen in den Einstellungen möglich. Dort könnten sich Nutzer nicht nur die Berechtigungen der jeweiligen Apps anschauen, sondern diese gegebenenfalls auch entziehen. Denn vor der Installation würden zwar alle Zugriffsrechte, die eine App beanspruche, angezeigt. Der Nutzer könne an diesem Punkt aber nur alles akzeptieren oder die Anwendung nicht installieren.
„Bei iOS-Geräten zeigt der App Store vor der Installation nicht die Berechtigungen an, die die Anwendung sich nimmt. Das sollte also sofort nach der Installation geprüft und gegebenenfalls geändert werden“, sagt Kuch. Dies funktioniere in den Einstellungen des iPhones oder iPads.
Grundsätzlich prüfe Apple von Entwicklern eingereichte Anwendungen intensiver als Google, bevor sie auf der Online-Verkaufsplattform des Konzerns angeboten würden, sagt Wojtal. „Dies hat zur Folge, dass Apple den Entwicklern strengere Vorgaben hinsichtlich der Berechtigungen auferlegt.“
Für Anwender, die ihr Diensthandy auch privat nutzten, könne es zum Problem werden, wenn privat installierte Apps auf das Adressbuch oder andere sensible Daten der Firma zugriffen. Meist gebe es hierzu spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer könnten in Schwierigkeiten geraten, wenn Firmendaten missbraucht würden, erklärt Wojtal. Nutzer eines Diensthandys sollten deshalb besser beim Arbeitgeber nachfragen, welche Apps sie installieren dürften.
Alternativ könnten sie gleich ein zweites Nutzerkonto für private Zwecke anlegen. Bei Android sei dies ab Version 5.0 in den Einstellungen unter dem Punkt „Nutzer und Konten“möglich. Über die Schnelleinstellungen oder den Sperrbildschirm lasse sich das Konto dann schnell wechseln.
Nutzer sollten grundsätzlich bedenken, dass kostenlose Apps tendenziell mehr Berechtigungen einforderten, etwa um mehr Daten für Analyse- und Werbezwecke gewinnen zu können, warnen Verbraucherschützer. „Gratis-Apps finanzieren sich häufig darüber, dass der Anbieter das Nutzungsverhalten auf dem jeweiligen Gerät auswertet“, heißt es dazu beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Für den Nutzer ist kaum nachvollziehbar, zu welchem Zweck dies geschieht und was mit den abgegriffenen Daten passiert.“Auch deshalb sollten Nutzer nicht mehr Apps als nötig auf ihren Geräten installieren. Die Verbraucherschützer raten, alles, was nicht benötigt werde, zu deinstallieren.