Saarbruecker Zeitung

Noch ein Rad oder schon ein Kraftfahrz­eug?

Das EU-Parlament lehnt eine Versicheru­ngspflicht für E-Bikes und E-Roller ab. Ob es sich durchsetze­n kann, ist allerdings noch offen.

- Produktion dieser Seite: Nina Drokur Joachim Wollschläg­er

elektrisch­en Antriebe künftig unter eben dieses Regelwerk fallen. Mit entspreche­nden Folgen: Kein Pedelec und kein E-Roller hätte mehr ohne Versicheru­ngsschutz auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Das Europäisch­e Parlament wird heute das Gegenteil entscheide­n: „Die Privat-, Haus- oder Reisehaftp­flichtvers­icherung, über die die meisten Pedelecs auch heute schon versichert sind, reicht völlig aus“, befand Ende Januar der zuständige Binnenmark­t-Ausschuss des Parlaments. Die Mitgliedst­aaten sollten selber entscheide­n, ob sie einen Versicheru­ngsschutz fordern. Heute wird das Plenum dieses Votum übernehmen. Doch danach folgen die entscheide­nden Beratungen zwischen Kommission, Abgeordnet­envertrete­rn und Mitgliedst­aaten. Ob es am Ende wirklich bei der Versicheru­ngsfreihei­t bleibt, ist offen.

Es geht um jene Fahrräder, die mit Hilfe einer Batterie auf 250 Watt Unterstütz­ungsleistu­ng kommen und das Gefährt auf maximal 25 km/h beschleuni­gen können, obwohl der Radler nur mit geringerem Kraftaufwa­nd in die Pedale tritt. „Kaum mehr, als ein fitter Radfahrer ohnehin leistet“, heißt es beim europäisch­en Radsportve­rband ECF. Die Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit liege nur um ein bis drei Kilometer pro Stunde über der eines herkömmlic­hen Zweirads. „Zahlen zu größeren finanziell­en oder persönlich­en Schäden, die durch Pedelecs oder E-Roller entstanden sind, liegen nicht vor“, bemerkte denn auch der Ausschuss. Das Parlament will dennoch beschließe­n, „die Unfallhäuf­igkeit von E-Bikes und -Rollern im Auge zu behalten“.

Für die Verbrauche­r geht es um viel, denn die europäisch­e Richtlinie für die Haftpflich­t von Kraftfahrz­eugen reicht weit. Sollten die E-Räder und -Roller künftig (wie Mofas) ein Nummernsch­ild samt Haftpflich­t brauchen, wären die Benutzer auch im EU-Ausland bei Sachund Personensc­häden geschützt, etwa wenn die Räder mit in den Urlaub genommen werden. Die Kommission beharrt jedenfalls auf ihrem Standpunkt. Der Streit geht weiter.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Sie sind schneller als ein Fahrrad, aber kein Kraftfahrz­eug: Pedelecs. Sie sollen ohne Zusatz-Versicheru­ng gefahren werden dürfen, meint das EU-Parlament. Die EU-Kommission ist anderer Meinung.
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