Lesbisches Prinzenpaar sorgt für Wirbel in Saar-Politik
Während Heike II. und Ute I. breite Unterstützung erfahren, bewegen sich ihr Verein und der Saar-Karnevalsverband aufeinander zu.
SAARBRÜCKEN Der Streit um den Ausschluss eines lesbischen Paares von der saarländischen Wahl zum Prinzenpaar des Jahres trägt bereits erste Früchte. Um die Wogen zu glätten, treffen sich heute Nachmittag der Präsident des Verbands saarländischer Karnevalsvereine (VSK) und der der Kleinblittersdorfer Karnevalsgesellschaft
(KG) „Die Rebläuse“. Dieser gehören die beiden ausgeschlossenen Prinzessinnen an.
Stefan Jung von den „Rebläusen“verbindet mit dem Gespräch die Hoffnung, dass in Zukunft gleichgeschlechtliche Paare an der Wahl teilnehmen dürfen: „Da sie Gesprächsbereitschaft zeigen, denke ich, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben.“Am Mittwoch hatte Jung auf Facebook öffentlich gemacht, dass die „Prinzen“seines Vereins, bestehend aus Heike II. und Ute I., nicht an der Wahl des VSK teilnehmen dürfen, weil sie ein gleichgeschlechtliches Paar sind. In dem Beitrag warf er dem Saar-Verband unter anderem Homophobie vor. „Ich bin froh, dass unser Fall so viel Aufmerksamkeit erfahren hat, denn es war nicht umsonst“, resümierte Jung. Er habe ursprünglich nur gewollt, dass das Prinzessinnenpaar nicht herabgesetzt wird. Nun hoffe er, dass die Diskussion mehr Bewusstsein für das Thema schaffen konnte. Weniger
zuversichtlich ist er bei der Frage, ob die Teilnahme von Heike II. und Ute I. an der Wahl zum Prinzenpaar dieses Jahr noch klappt: „Das ist vermutlich rechtlich nicht zu machen.“
„Wir haben kein Interesse daran, einen Keil zwischen uns zu treiben“, sagte Hans-Werner Strauß vom VSK. Er könne der Kontroverse dennoch ebenfalls Positives abgewinnen, da sie eine wichtige Diskussion angestoßen habe. „Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass die Rebläuse mit uns im Vorfeld direkt sprechen.“Der Vorfall habe dem Image seines Verbands stark geschadet, „obwohl Homophobie bei uns keinen Platz hat“, betonte Strauß. Dies hatte sein Verband bereits Mittwochabend in einer Pressemitteilung geäußert. Seine Absicht sei nun, mit seinem Präsidium und seinem Verein den Umgang mit der aktuellen Situation zu besprechen. Bei der Jahreshauptversammlung
des VSK solle die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare künftig an der Wahl zum Prinzenpaar des Jahres teilnehmen dürfen, endgültig geklärt werden. Es sei wichtig, alle 180 Karnevalsvereine des Saarlandes in diese Debatte miteinzubeziehen.
Der älteste dieser Vereine, der „So war noch nix 1847 Ottweiler“, lehnt die vom VSK betriebene enge Auslegung der Wahlregeln ab. „Karnevalisten sind weltoffen, tolerant gegenüber Andersdenkenden und unterschiedlichen Lebenswegen“, heißt es in einer Stellungnahme. Deswegen sei die Vereinigung „ganz und gar nicht“damit einverstanden, wie mit Heike II. und Ute I. der Kleinblittersdorfer „Rebläuse“verfahren werde. Weitere Karnevalsvereine, etwa aus Eppelborn und Heiligenwald, bewerten den Fall ähnlich. Die saarländische Karnevalsjugend will sich dafür einsetzen, bereits in der aktuellen Session gleichgeschlechtliche Prinzenpaare zuzulassen. Dennoch stellte sich die Unterorganisation des VSK hinter den Hauptverband und wehrte sich gegen den Vorwurf der Homophobie.
Unterdessen gab es weitere Reaktionen aus der Politik. So sagte Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) unserer Redaktion, dass für sie der Ausschluss nicht nachvollziehbar sei. „Mag sein, dass das so in der Satzung drinsteht, aber dann ist die Satzung eben falsch“, unterstrich die Vorsitzende der saarländischen Sozialdemokraten. Die Landeschefin der Grünen, Tina Schöpfer, forderte vom VSK ein Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung. Auch die Saarbrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb rügte das VSK-Vorgehen.
Ob der Ausschluss der „Rebläuse“-Prinzessinnen gegen deutsches Recht verstößt, ist laut Professor Thomas Giegerich nicht ganz eindeutig. Der Jurist hat an der Saar-Uni den Jean-Monnet-Lehrstuhl inne, der sich insbesondere mit Diskriminierung und Vorurteilen beschäftigt. „Eine Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung ist für den Staat verboten.“Bei privaten Vereinen sei die Lage jedoch etwas schwieriger. Diese könnten eigentlich ihre eigenen Regeln festlegen. Beim VSK, der 38 000 Karnevalisten vertritt, sei jedoch zu bedenken, dass er eine sehr große Wirkung in der Öffentlichkeit habe. „Deshalb halte ich den Ausschluss für rechtlich problematisch“, erklärte Giegerich. Festlegen wolle er sich jedoch nicht.
„Ich denke, dass der VSK die Zeichen der Zeit
erkannt hat.“
Stefan Jung
Präsident der
KG Die Rebläuse Kleinblittersdorf